Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Spanien:Steuerliche Änderungen beim Hauskauf ab 1.7.2010

Das spanische Jahressteuergesetz Nr. 26/2009 bringt wie fast immer Überraschungen. Was demnach den Immobilienerwerb anbetrifft, gelten ab 1. Juli 2010 folgende Daten: 

  • Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Bauunternehmer erwirbt, zahlt acht statt bisher sieben Prozent an Mehrwertsteuer (IVA). Dies bezieht sich auch auf den Erwerb einer dazugehörigen Garage oder eines PKW-Stellplatzes.
  • Wer eine Immobilie in Spanien verkauft, zahlt auf die Wertdifferenz gegenüber dem seinerzeitigen Erwerbspreis 19 Prozent des Wertzuwachses ab dem Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigt. Sonderregelungen gibt es insoweit auch für Erwerbstatbestände, die vor dem jahre 1986 stattgefunden haben.
  • Die Grunderwerbssteuer (ITP) ist in dem Jahressteuergesetz zwar nicht enthalten, die gegenwärtige Steuer von sieben Prozent kann jedoch durch die einzelnen spanischen Länder (Comunidades Autonomas) verändert werden. Es ist im Hinblick auf die Finanznot der öffentlichen Hand eine Erhöhung auf acht Prozent zu befürchten. Wer also den Erwerb oder den Verkauf einer spanischen Liegenschaft beabsichtigt, sollte im Hinblick auf die ab 1. Juli 2010 anstehenden Steuererhöhungen schnell handeln, um Steuern zu sparen.
  • Der allgemeine Mehrwertsteuersatz wird gleichfalls per 1. Juli 2010 von 16 auf 18 Prozent angehoben. Dies gilt beispielsweise für Baugrundstücke, Geschäftslokale und allgemeine Dienstleistungen, bei denen der Verkäufer Unternehmer ist.
  • Bei gewerblichen Vermietungen ist der Einbehalt, zu dem er Mieter gegenüber dem spanischen Fiskus zugunsten des Steuerkontos des Vermieters verpflichtet ist, ab dem 1. Januar 2010 von 18 auf 19 Prozent erhöht worden. Der Mieter muss diesen Betrag (retencion) mit dem Formular Modelo 115 direkt an das Finanzamt abführen.

Quelle: loeberlozano.com
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