Wann muß sich ein Bürger im Einwohnermeldeamt in Spanien registrieren?

Rosa Galvez vom Einwohnermeldeamt in Benissa erklärt, dass jede Person die Pflicht hat, unabhängig davon ob er Spanier oder Ausländer ist, sich in der Stadt einzuschreiben, in der sie den größten Teil des Jahres verbringt. Folglich muß sich jeder anmelden, der sich sechs Monate oder länger in Spanien aufhält. Von großer Bedeutung ist in Spanien der Hauptwohnsitz. Anders als in Deutschland kann man nicht in zwei Städten, sondern nur einmal angemeldet sein.

Die Ayuntamientos machen allerdings auch Ausnahmen. Lebt z.B. ein Resident weniger als 6 Monate in Spanien und will dieser als Besitzer einer segunda residencia ein Auto mit spanischem Nummernschild anmelden, braucht er eine Wohnbestätigung der Gemeinde. In dieser Hinsicht hat jede Gemeinde Freiheiten.

Über den Zeitpunkt der Anmeldung gibt es keine feste Richtlinie. Die Botschaft in Madrid empfiehlt, sich innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug im Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen.
Den Bewohnern wird empfohlen, von der Anmeldung gebrauch zu machen, da der Stadt bei einer höheren Einwohnerzahl mehr finanzielle Mittel zufließen. Daraufhin wird der Ausbau der Infrastrukturen wie Straßen oder Ärzte Versorgung gefördert.

Fakt ist, dass sich die spanische Meldepflicht deutlich von der deutschen unterscheidet. In Deutschland sind die Bürger eben verpflichtet, jeden Wohnsitz zu registrieren.

Wichtige Unterlagen

Bei Besitz eines Hauses

  1. Fotokopie des Auszugs aus dem Grundbuchamt (Escitura) oder eine Telefon-, Strom- oder Wasserrechnung, in der die Adresse aufgeführt.
  2. Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) oder Reisepass.
  3. Bei Kindern unter 18 Jahren: Familienbuch. Falls Eltern getrennt leben oder geschieden sind, ist ferner ein Nachweis über das Sorgerecht der Kinder vorzulegen.

Falls das Haus Freunden/Verwandten gehört

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Punkten 1-3 benötigt die Behörde einen Berechtigungsnachweis des Besitzers sowie Fotokopie des Reisepasses oder der Residencia des Besitzers.

Falls das Haus gemietet ist

Zu den oben aufgeführten Punkten 2 und 3 braucht es den Mietvertrag (oder die Bestätigung des Besitzers) sowie eine Quittung von Wasser-, Strom-, Grundsteuer-, Suma- oder Telefonrechnung.

Ganz wichtig: Alle Dokumente müssen in spanischer Sprache vorgelegt werden.

Susanne Hesse