Viele gute Gründe für eine Rechtsberatung vor dem Fincakauf in Spanien

„Vorsorge ist besser als …..“. Dieser Slogan aus der Zahnheilkunde hat seine Gültigkeit auch bei der Investition in eine Spanienimmobilie, sei es nun ein Ferienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Stadthaus zur Übersiedlung nach Spanien.

Zu bekannten Gründen wie die Rechtssicherheit beim Ankauf, – gehört die Immobilie auch dem Verkäufer?, wurde sie legal errichtet? -, seien hier noch weitere hinzugefügt, welche häufig im Zeitpunkt des Hauskaufes nicht mitberücksichtigt werden.

So etwa die richtige Weichenstellung zur Minimierung der Erbschaftsteuer oder die Vermeidung des Zugriffs des deutschen Staates im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern auf einen Ferienimmobilie.

Auch für die Preisgestaltung gibt es oft einen zu berücksichtigenden legalen Spielraum mit durchaus relevanten steuerlichen Konsequenzen.

Sehr häufig werden wir im Rahmen einer Erbrechtsberatung mit der Erkenntnis des Mandanten konfrontiert: Hätten wir doch die Spanienimmobilie gleich im Miteigentum beider Ehegatten erworben und/oder unsere Kinder als Eigentümer mit einbezogen.

Diese Fragestellung jedenfalls sollte immer vor einem Immobilienkauf in Spanien sowohl vor dem Hintergrund der konkreten Familiensituation wie auch der rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen gut durchdacht werden.

Wird zur Finanzierung des neuen Hauses in Spanien eine andere Spanienimmobilie verkauft, gilt es die steuerliche Situation im Hinblick auf eine Minimierung der Verkaufsgewinnsteuer zu prüfen.

Zur Nutzung von Steuerreduzierungspotentialen sind zudem oft Fristen einzuhalten oder auch mitunter Notartermine bis zu einem steuergünstigeren Zeitpunkt hinauszuschieben.

Auch die Fragestellung ob die Hypothekenfinanzierung anzuraten ist obgleich der Erwerb mit sonstigen liquiden Mitteln möglich wäre gilt es gegebenenfalls richtig zu beantworten.
Zur besseren Transparenz seien die wichtigsten Gesichtspunkte nachfolgend noch einmal stichwortartig zusammengefasst

DIE WICHTIGSTEN GRÜNDE FÜR EINE RECHTSBERATUNG VOR DEM FINCAKAUF IN SPANIEN IM ÜBERBLICK:

1. Rechtssicherheit
– Ist der Verkäufer auch umfassend Rechtsinhaber ?
– Ist die Immobilie legal errichtet oder das Grundstück auch bebaubar ?

2. Absicherung vor dem Zugriff Dritter
– potentieller Gläubiger ?
– Sozialverwaltung im Falle der Pflegebedürftigkeit Familienangehöriger ?
– Ist der Scheidungsfall berücksichtigt ?

3. Vorausschauende Steueroptimierung
– wer wird Eigentümer ?
– Höhe des notariellen Kaufpreises bei Miterwerb von Mobiliar ?
– Hypothekenfinanzierung, ja oder nein ?

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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