Steuerreform für Immobilienerwerb und Vermögensgesellschaften

Bei dem Erwerb oder Verkauf einer Residenz in Spanien haben sich viele Nichtresidenten dazu entschlossen die Immobilie nicht privat sondern über eine Sociedad Limitada (S.L.) zu erwerben.
Die Gründung einer Vermögensgesellschaft brachte besonders bei teueren Objekten ab einer halben Million Euro erhebliche Steuervorteile. Mit Gründung einer S.L. war man (in den meisten Fällen) nicht nur vor Einkommens-, Vermögens-, und Erbschaftssteuer verschont, da der Eigentümer im Grundbuch die Gesellschaft ist, blieben die privaten Daten der Käufer sowie die Käufer selbst inkognito.
Doch Anfang des Jahres 2007 wurde eine neue Regelung in Kraft gesetzt, die eine deutliche Erhöhung der Besteuerung von Vermögensgesellschaften mit sich zieht.
Besonders Veräußerungsgewinne fallen im Gegensatz zu den vorher zu zahlenden 15% nicht mehr so niedrig aus. Bis zu einem Betrag von 120.202,41 Euro muss mit einer Versteuerung von 25% gerechnet werden, bei höheren Beträgen fallen sogar 30% Steuern an.
Gründer einer S.L. haben immer noch die Chance ihre Gesellschaft aufzulösen und die Immobilie auf ihren Namen übertragen zu lassen. Seit dem 1. Januar 2007 zahlen Nichtresidenten nun, wie Residenten auch, nur noch 18% auf den Gewinn, während es bis 31.12.2006 noch 35% waren. Auch der Anteil des Verkaufserlöses, der direkt an das spani
sche Finanzamt gezahlt wird, wurde von 5% auf 3% des deklarierten Werts gesenkt.
Ob es nun günstiger ist die gegründete Vermögensgesellschaft zu erhalten oder eine Rückführung in den Privatbesitz zu beantragen, hängt einerseits von den Motiven ab, die zu der Gründung führten, andererseits kommt es auch immer auf die eigenen Vermögenswerte an.
Außerdem sollte man sich vorher genau informieren wie sich die Rückübertragung steuerlich auf das Einkommen auswirken würde. Zieht man eine Neuregelung in Betracht, sollte man auf jeden Fall entsprechende fachliche Beratung hinzuziehen.

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Maria Pfeifer

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