Damit Sie sich nicht verwundert die Augen reiben müssen, nachdem Sie die zusätzlich anfallenden Nebenkosten für die erworbene Immobilie entdecken, schlüsseln wir Ihnen hier die typischen Kosten beim Hauskauf auf.

Die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Spanien setzen sich wie folgt zusammen:

1. Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer beträgt beim Kauf von privat aus zweiter Hand 6 %. Bei einem erstmaligen Erwerb des Hauses bzw. der Wohnung kassiert das Finanzamt 7% des Kaufpreises. Eine Ausnahme bilden dabei die kanarischen Inseln. Hier gehen generell 4,5 % an den Staat.

2. Grundbucheintrag
Das Grundbuchamt berechnet für den Eintrag ins Register ungefähr 0,5 % vom Kaufpreis.

3. Notarkosten
An Notargebühren fallen zwischen 0,8 % und 2 % an. Er erstellt für dieses Entgelt die Eigentümer Urkunde, die „escritura“. Die Grundbuch- und Notargebühren machen meist gemeinsam einen Anteil von 2,5 % aus.

4. ggf. Maklerprovision
Die Provision fällt regional sehr unterschiedlich aus. So kommt in den Küstengebieten meist der Verkäufer für die Maklergebühr auf. Im Binnenland hingegen gibt es in jedem Dorf einen „corredor del pueblo“. Dieser kassiert 5 % vom Kaufpreis, welche je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer getragen werden.

Damit sollten Sie als künftige Immobilienbesitzer mit zusätzlichen ca. 10 % Kosten bezogen auf den in der „escritura“ eingetragenen Erwerbspreis rechnen.

An Abgaben und Unterhaltskosten fallen pro Jahr folgende Posten an:

1. IBI als jährliche Grundsteuer (Impuestos sobre Bienes Inmuebles)
Ähnlich wie in Deutschland variiert ebenfalls die spanische Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde. Im Allgemeinen wird eine Abgabe zwischen 0,3% und 1,7% fällig. Diese Steuer ist jährlich bis Ende November zu entrichten.

2. Eigentümer Umlage 
Die Höhe der zu zahlenden Eigentümer Umlage („Communidad“) wird von den Verwaltern mit Zustimmung der Eigentümer festgelegt. Sie deckt die Kosten für die Instandhaltung und Pflege der Anlage (Gebäude, Pool, Garten, Beleuchtung etc.).

3. Hausrat-, Einbruch-, Wasserschadenversicherung
Die Versicherung variiert ebenfalls von Anbieter zu Anbieter, der Höhe der Selbstbeteiligung, dem Wert der Immobilie etc.

4. Strom- und Wasserverbrauch
Die Kosten werden normalerweise alle 2 Monate abgerechnet und richten sich selbstverständlich nach Ihrem Verbrauch.

5. Heizkosten
Auch hier sind die Kosten von der Art der Heizung (Strom, Öl, Holz usw.) und Ihrem persönlichen Verbrauch abhängig.

Vor dem Kauf Ihres Traumhauses sollten Sie weiterhin keinesfalls vergessen zu prüfen, ob die Immobilie frei von Belastungen ist. Das heißt, dass weder Hypotheken, Rentenschuld, Pfändungen etc. darauf liegen. Die Information dazu erhalten Sie beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad). Außerdem bestimmen teilweise regionale Bebauungsrichtlinien Ihre Möglichkeiten und Einschränkungen beim „Häuslebau“.

Und im Fall der Fälle: Lieber einen Profi vor Ort um Hilfe bitten, damit das Traumhaus nicht zum Schocker wird. Innerhalb unserer umfangreichen Artikel können Sie sich weitere Tipps und Hinweise für den Erwerb einer Immobilie im Land Spanien einholen.