Krankenversicherung in Spanien – die meistgestellten Fragen

Für fast alle Residenten und Urlauber ist das Thema Krankenversicherung in Spanien immer wieder ein Quell von unzähligen, offenen Fragen. Die meistgestellten davon haben wollen wir hier einmal in kurzer Form wiedergeben und für Sie beantworten.

Für viele Probleme in diesem Bereich findet sich oft  auch eine adäquate Lösung. Schwierige Situationen entstehen meist aufgrund mangelnder Kenntnisse der bestehenden Versicherungssysteme, übereiltem Handeln und auch falscher oder mangelhafter Beratung. Wir empfehlen daher jedem Interessierten dringend, sich bei einem anstehenden Wechsel oder einer Optimierung ihres Krankenversicherungsschutzes ausreichend Zeit zu nehmen um alle nötigen Informationen einzuholen. Da bekannter weise die günstigste Variante nicht immer die Beste sein muss, kann dieses Zeitinvestment viel Ärger und letztendlich auch unnötige Kosten ersparen.

Wie versichere ich mich am besten, wenn ich als Rentner in Spanien leben möchte ?

Die meisten Rentner aus dem europäischen Wirtschaftsraum sind Mitglied ( in Deutschland freiwillig oder Pflichtmitglied) in einer gesetzlichen Krankenversicherung ihres Landes. Diese übernehmen gemäß dem Sozialversicherungsabkommen in Spanien die Leistungen die auch den spanischen Versicherten des gesetzlichen Systems zustehen ( Nur Leistungen durch Vertragsärzte und Vertragskliniken der spanischen Kasse). Wird eine Behandlung durch private Einrichtungen gewünscht, ist eine Zusatzversicherung nötig. Diese deckt  je nach Deckungsumfang private ambulante, stationäre und auch zahnärztliche Leistungen. Der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung sollte nicht hinausgezögert werden, da alle Versicherungsgesellschaften Altersgrenzen zwischen 60 und 75 Jahren vorgeben und nur Personen versichern, deren Gesundheitszustand den geltenden Annahmerichtlinien entspricht. Vorherige Krankheiten führen sehr oft zur Ablehnung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes.
Ein Austritt aus einer bestehenden gesetzlichen Versicherung ist auf keinen Fall zu empfehlen! Lassen Sie sich vor einer Entscheidung in dieser wichtigen Frage ausführlich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beraten.

Wie versichere ich mich am besten wenn ich in Spanien leben und arbeiten möchte?

Als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist es in Spanien obligatorisch in die gesetzliche Krankenversicherung (Seguridad Social) einzutreten und Beiträge zu zahlen. Da wie in ganz Europa der Kostendruck enorm gestiegen ist, und hier ein Grossteil der Kosten staatlich finanziert wird, weist das System jedoch naturgemäß Mängel auf und führt z.T. zu einer mangelhaften Versorgung der Versicherten. Diese Lücke wird durch private Ärzte und Kliniken geschlossen. Um im Krankheitsfall jedoch den Arzt oder die Klinik Ihrer Wahl aufsuchen zu können ist zusätzlich eine private Krankenversicherung notwendig. Inzwischen gibt es eine breite Palette von Angeboten, die von der Standard- bis zur Luxusversorgung für jeden den passenden Versicherungsschutz bieten.

Warum sind die spanischen privaten Krankenversicherungen z.T. erheblich preiswerter als die anderer europäischer Anbieter?

Die privaten Krankenversicherer in Spanien schließen mit diversen privaten Kliniken und Ärzten feste Verträge über die zu zahlenden Honorare ab, die im Vergleich weit unter denen der deutschen Gebührenordnung (GOÄ) liegen. Aus diesem Grund finden sich auch nur einige wenige deutsche Ärzte in den Vertragslisten der Gesellschaften, die bereit sind zu diesen Konditionen einen Honorarvertrag mit den Versicherern abzuschließen.

Die Einrichtungen die diesen Vertrag eingehen, können die Versicherten nun nutzen ohne das sie dort eine Privatrechnung erhalten. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Behandler und Versicherer zu den vorher festgelegten Honorarsätzen. Auch finden sich erhebliche  Unterschiede in den versicherten Leistungen. Im Gegensatz zu deutschen privaten Versicherungen, sind diverse Leistungen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert, z.B. jede Art von Vorerkrankung, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, umfassende Vorsorge, Zahnbehandlungen, HIV-Erkrankung, Dialysebehandlungen, Transplantationen, Prothesen und künstlich eingebrachte Materialien, Naturheilkunde, Akupunktur, Massagen, meist minimale Absicherung auf Auslandsreisen. Das alles führt natürlich zu sehr viel günstigeren Beiträgen. Diese können im Alter erheblich steigen, da spanische Versicherer keine Altersrücklage betreiben und Beiträge für Versicherte die hohe Ausgaben verursachen überproportional anheben dürfen.

Welche Leistungen erbringt meine deutsche gesetzliche Krankenkasse bei einem Krankheitsfall in Spanien ?

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte ( EHIC) kann jeder Urlauber die spanischen gesetzlichen Einrichtungen der Seguridad – Social in Spanien kostenfrei nutzen.
Die Karte sichert jedoch lediglich die Notfallversorgung (!!) bei ambulanter und stationärer Behandlung in den spanischen Gesundheitszentren und staatlichen Krankenhäusern. Weiterführende Behandlungen chronischer Krankheiten, Behandlung bei Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchungen, Rehaleistungen oder Rücktransporte nach Deutschland sind nicht versichert. Bei Langzeitaufenthalten insbesondere von Rentnern gilt dies ebenfalls. Bei Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien haben in der Regel lediglich Altersrentner das Recht weiterhin in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Nach Vorgabe des Gesetzgebers erfolgt dann eine Umschreibung vom deutschen in das spanische gesetzliche System, jedoch werden die Beiträge weiterhin in Deutschland abgeführt.

Ich bin Mitglied in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung. Zahlt diese einen Anteil an den Kosten, wenn ich mich bei einem privaten Arzt behandeln lasse?

Nein, es gilt das Sachleistungsprinzip. Private Ärzte müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Dies gilt ebenfalls für die Behandlung in allen privaten Kliniken. Diese Kosten übernimmt jedoch eine private Krankenversicherung.

Akzeptieren die deutschen Ärzte in Spanien meinen Auslandskrankenschein bzw. die Europa-Karte den mir meine Krankenkasse ausgestellt hat ?

Fragen Sie vor jeder Behandlung wenn möglich, in welcher Form die Abrechnung erfolgt. Da fast alle deutschen Ärzte in Spanien ausschließlich privat praktizieren, werden Sie in der Regel eine Rechnung erhalten die Sie direkt vor Ort begleichen. Ihre Krankenkasse ist jedoch nicht verpflichtet Privatrechnungen voll zu erstatten. Meist verhalten sich die Krankenkassen bei gelegentlichen Auslandsrechnungen kulant und erstatten zumindest den Teil, den die Behandlung auch bei einer gleichartigen Kassenbehandlung gekostet hätte. Bitte beachten Sie jedoch, das Sie keinen Rechtsanspruch auf Erstattung haben! Ausnahmen gibt es lediglich im Bereich der ambulanten Behandlung. Es empfiehlt sich daher immer der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Zu welchen Ärzten kann ich mit meiner Krankenversicherungskarte EHIC ?

Alle gesetzlichen Einrichtungen in Europa, in Spanien die der Seguridad Social bieten Versicherten aus anderen europäischen Ländern gegen Vorlage der EHIC Karte oder falls noch in Gebrauch – des Auslandskrankenscheines – Sachleistungen sprich eine medizinische Behandlung wenn dies medizinisch notwendig ist.
Die Kosten hierfür werden unter den europäischen Ländern abgerechnet.
Aufsuchen können Sie für ambulante Behandlungen die Gesundheits- und Notfallzentren der Gemeinden ( PAC) und die gesetzlichen Krankenhäuser ( Auf Mallorca sind das: Son Dureta, Hospital Manacor, Son Llatzer)

Ich habe in Deutschland zusätzlich zu meiner gesetzlichen Krankenkasse eine private Versicherung die Kosten für einen privaten Krankenhausaufenthalt erster Klasse erstattet. Gilt diese auch in Spanien?

Grundsätzlich ja, da fast alle privaten Krankenversicherer einen europaweiten, zum Teil sogar weltweiten Versicherungsschutz bieten. Folgender Fall kann jedoch eintreten, Sie werden wegen Unfall oder akuter Erkrankung in ein spanisches privates Krankenhaus eingeliefert. Nach erfolgter Behandlung kann Ihre deutsche Krankenkasse nach geltender Rechtslage jedoch die Zahlung einer Privatbehandlung verweigern. Sofern die deutsche Kasse keinerlei Vorleistung erbringt ist die private Zusatzversicherung – je nach geltenden Bedingungen Ihres Versicherers- lediglich zu einer Zahlung von 40 – 50 % der entstandenen Kosten verpflichtet. Empfehlenswert ist es daher, sich die Bedingungen des privaten Vertrages in Bezug auf die Deckung im Ausland genau erläutern zu lassen und mit der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich abzustimmen, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten wird.

Was ist zu beachten wenn weder in der deutschen noch in der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung eine Mitgliedschaft besteht?

Personen die keinem gesetzlichen Krankenversicherungssystem angehören, müssen ihren privaten Versicherungsschutz besonders sorgfältig wählen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Spanische private Versicherer können den Versicherungsschutz bedingungsgemäß ohne Angabe von Gründen auch von sich aus kündigen, was dazu führen kann, das der Kunde keine private Krankenversicherung mehr abschließen kann, weil er evtl. zu alt oder schon krank ist. Auch Ausschlüsse vom Versicherungsschutz sowie der Geltungsbereich im Ausland sollten genauestens geprüft werden, insbesondere dann wenn man nicht für sich ausschließen kann, Spanien irgendwann einmal zu verlassen. Kündigungsverzicht des Versicherers, ggf. weltweite Deckung und sowenig Ausschlüsse wie möglich sollten daher wichtige Kriterien für die Wahl einer privaten Versicherung sein.

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