Habeas Corpus

Die Wörter habeas corpus (lat. für „du habest den Körper“ oder „du sollst den Körper haben“) tauchen immer dann auf, wenn es um eine Verhaftung geht. Wird man in Spanien verhaftet, sollte man wissen, das dieses Verfahren und Grundrecht die beste Garantie dafür ist das alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine mögliche Definition des Konzeptes habeas corpus wäre folgende: „Es ist das Recht eines jeden festgenommenen oder inhaftierten Bürgers, ohne Verzug und öffentlich, vor einem Richter oder Gericht zu erscheinen und angehört zu werden, damit dieser entscheidet ob seine Festnahme rechtmäßig war oder nicht“.

Der Ursprung ist die englische Habeas Corpus Act von 1679, laut der kein englischer Untertan ohne richterliche Anordnung inhaftiert oder gegen seinen Willen festgehalten werden darf. Mit dem Schreiben writ of habeas corpus ad subjiciendum befiehlt der Richter dem Gefängniswärter das der Inhaftierte ohne Verzug zu ihm gebracht wird. Auch im spanischen Recht gab es schon ähnliche Figuren, wie z.B. der „recurso de manifestación de personas“ des Königreiches von Aragonien aus dem Jahre 1428.

Die Finalität ist also sehr konkret. Es geht darum jene Person zu beschützen die gesetzwidrig oder willkürlich von der Staatsgewalt festgehalten wird. Dies beinhaltet alle Festnahmen die nicht gesetzesmäßig sind, jene die es zwar sind aber illegal verlängert werden oder in gesetzwidrigen Umständen stattfinden.

Auf diese Art und Weise stellt das Habeas Corpus Verfahren ein sehr einfaches Mittel zum Schutz des Bürgers dar. Dieser fordert ganz einfach das er sofort vor den Richter gebracht wird, damit jener, als Bestandteil der Judikative (die rechtsprechende Gewalt), über die Umstände seiner Verhaftung entscheiden kann. Heutzutage mag dies als selbstverständlich und fast sogar trivial erscheinen. Die Transzendenz ist aber von enormer Tragweite, denn das Habeas Corpus Verfahren beschützt ein elementares Grundrecht des Bürgers gegenüber dem Staat: Sein Recht auf die persönliche Freiheit. Die spanische Verfassung hat dieses Recht als Grundrecht im Artikel 17 verankert.

Das Verfahren, für das kein Anwaltszwang herrscht, können verschiedene Personen einleiten:
a. Der Inhaftierte, sein Ehepartner oder ihm affektiv nahestehende Person, seine direkten Verwandten und im Falle Minderjähriger oder fürsorgepflichtiger Personen die Eltern oder Sorgeberechtigten.
b.Der verantwortliche Richter
c. Die Staatsanwaltschaft
d. Der „Defensor del Pueblo“ (Spanischer Bürgerbeauftragter oder Ombudsmann)

Im Ernstfall funktioniert das sehr einfach. Entweder mit einer Vorführung und Protokoll oder per Schriftstück bestehend aus drei Punkten :
1.Name und Umstände des Bittstellers und Person für die der Antrag gestellt wird.
2. Aufenthaltsort des Inhaftierten und alle weiteren Umstände die wichtig sein könnten, z.B. welche Staatsgewalt diesen festhält.
3. Der konkrete Grund des habeas corpus.

Zusammenfassend kann man eindeutig erkennen wie Verhaftungen und habeas corpus eng miteinander verbunden sind, obwohl man in der Praxis dieses Verfahren so gut wie nie zu sehen bekommt. Die Gründe dafür sind sehr einfach. Zum einen die Professionalität der Polizei und die fast immer schnelle Vorführung vor den Richter. Heutzutage mit einem permanenten Haftrichtersystem und kontinuierlichen Bereitschaftsdienst, ist ein Eingreifen der richterlichen Gewalt meist unmittelbar. Fernerhin handelt es sich bei einer gesetzeswidrigen Festnahme um eine Straftat, für die ein Freiheitsentzug zwischen vier und acht Jahren vorgesehen ist.
Autor: RA Fernando A. Gascón Nasarra

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