Deutscher Führerschein muss umgetauscht werden – Januar 2015

Wer als deutscher Resident noch einen Führerschein mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer besitzt, sollte baldmöglichst umtauschen!

Hintergrund für das Im Januar anstehende Datum ist die Umsetzung einer Eu-Regelung über die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisse in den EU-Staaten am 19. Januar 2013. Seitdem gilt das sogenannte europäische Führerscheinmodell. Seitdem werden deutsche Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Führerscheine, die vor dem 19. Januar ausgestellt wurden, sind zwar weiterhin gültig, müssen aber bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Die EU Richtlinie gewährt eine zweijährige Übergangsfrist, die am 19. Januar 2015 endet. Bis zu disem Zeitpunkt sollten alle EU Residenten, die schon vor dem 19. Januar 2013 in Spanien gemeldet waren (entscheidend ist der Eintrag in das Ausländerregister), einen befristeten Führerschein vorzeigen können. Jedenfalls, wenn sie ein saftiges Bußgeld vermeiden wollen.

Die Führerscheinarten in Spanien

Immer wieder kursieren Aussagen über eine unterschiedliche Anwendung der Führerscheinregelung in Bezug auf die verschiedenen deutschen Führerscheinarten. Diese Aussagen sind falsch. Die kommenden Informationen beziehen sich auf Informationen der Hauptstelle der Direcion General de Trafico in Madrid sowie der DGT Außenstelle in Alicante (Jefetura de Trafico).

Grauer Lappen: Wer in Spanien mit seinem uralten grauen Führerschein unterwegs ist, auch wenn diser hier registriert sein sollte, muss den Lappen schnellstens in eine spanische Fahrerlaubnis umtauschen.
Rosa Führerschein: Für diese Fahrerlaubnis gilt das gleiche wie für den grauen Lappen. Das heißt: Umtausch
Scheckkartenformat: Auch wer einen deutschen Führerschein in Scheckkartenformat mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer besitzt, kommt nicht umhin, das Kärtchen in eine spanische Fahrerlaubnis zu tauschen.

Grundsätzlich gilt also, wie eingangs erwähnt: Wer in Besitz eines deutschen Führerscheins mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer ist und bereits vor dem 19. Januar 2013 seinen Wohnsitz in Spanien genommen hat, muss jetzt die Fahrerlaubnis in einen spanischen Führerschein umtauschen.  Die Deutsche Botschaft ergänzt: „Diese Regelungen treffen auch auf Personen zu, die neben ihrem spanischen Wohnsitz zusätzlich auch noch in Deutschland amtlich gemeldet sind“.

Der Umtausch des deutschen Führerscheins

Den Umtausch (Canje) des deutschen Führerscheins in einen spanischen erledigen die Jefaturas de Trafico (Verkehrsamt) in den jeweiligen Provinzhauptstädten. Auf einem Merkblatt, auch auf Deutsch erhältlich, wird erklärt, was man dazu benötigt.
Die Umtauschvoraussetzungen lauten: Wohnsitz in Spanien, das gesetzliche Alter besitzen und dass man seinen deutschen Führerschein nicht schon gemacht hatte, als man in Spanien wohnte.

Die nötigen Dokumente, die vorzulegen sind, und Gebühren

1.) Antrag: Das auszufüllende Formular gibt es in den Verkehrsämtern und auf der DGT Webseite. Ihm muss die juristische Erklärung beigefügt sein, dass dem Antragsteller nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde, er nicht im Besitz eines weiteren EU Führerscheins derselben Klasse ist wieder beantragte, oder die Fahrerlaubnis eingeschränkt, aufgehoben oder annulliert ist.
2.) Gebühr von 27,40 Euro. Es empfiehlt sich mit Kreditkarte zu bezahlen.
3.) Reisepass oder Personalausweis sowie NIE Nummer und Ausländerzertifikat. Alles auch in Kopie.
4.) Den einzutauschenden Führerschein im Original und in Kopie.
5.) Original-Lichtbild
6.) Fotoschablone, wird von den Verkehrsämtern gestellt.

Es empfiehlt sich, per Internet auf www.dgt.es einen Termin zu vereinbaren. Hat man alle seine Unterlagen am zugewiesenen Schalter abgegeben und sind diese geprüft, erhält man nun einen provisiorischen, in der Regel vier Monate gültigen Führerschein, seine deutsche Fahrerlaubnis wird eingezogen. Es sind allerdings Fälle bekannt, in denen der deutsche Führerschein in Scheckkartenformat nicht gleich eingezogen wird, sondern erst bei der Jefatura de Trafico abzugeben ist, wenn man die spanische Fahrerlaubnis erhalten hat.
Bis man den tatsächlich spanischen Plastikkarten-Führerschein erhält, können laut DGT eineinhalb Monate vergehen. Er wird per Post zugeschickt.

Wichtig zu Wissen

Beim Umtausch einer deutschen in eine spanische Fahrerlaubnis wird vom Antragsteller zunächst keine gesundheitliche Tauglichkeitsprüfung verlangt. Das bestätigte auch die DGT Stelle in Alicante. Auf dem DGT Merkblatt zum Führerscheintausch ist die Tauglichkeitsprüfung ebenfalls nicht aufgeführt. Allerdings scheint es selbst in Alicante keine einheitliche Regelung zu geben. In jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen beim Tausch in der dortigen Jefatura sehr wohl verlangt wird, den medizinischen Test vorzulegen.
Die Untersuchung erfolgt in den Centros de Reconocimiento de Conductores (CRC). Adressen sind im Internet aufgelistet. Dort wird auch später die Erneuerung des spanischen Führerscheins übernommen, wenn man das nicht bei der Jefatura de Trafico machen will. Beide Behörden sind mittlerweile online verbunden.

Fahren mit deutschem Führerschein in Spanien – Erneuerung beantragen

Das war gestern – die Gesetze und Vorschriften ändern sich auch hier ständig. Wir haben es nur zur Information noch stehen lassen.

Mit einer Gesetzesänderung 2009 stellte der spanische Gesetzgeber die Inhaber eines Führerscheins aus einem EU-Mitgliedsland den Inhabern spanischer Führerscheine gleich: Auch Ausländer müssen sich seitdem den Gesundheitschecks unterziehen unddie Führerscheine eintragen lassen, ansonsten sind die Fahrlizenzen in Spanien ungültig.

Diese Maßnahme gilt nur für Residenten in Spanien

Es gibt allerdings eine Karenzzeit: In den ersten zwei Jahren ihrer Ansässigkeit unterliegen EU-Bürger nicht der Pflicht, ihren Führerschein in irgendeiner Form registrieren zu lassen.  Die entsprechende Norm findet sich hier: Real Decreto 818/2009, konret in Artikel 15, Nr. 4 und 5:
4. Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnis, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Spanien hat, unterliegt den spanischen Bestimmungen über Gültigkeitsdauer, Kontrolle der geistigen und körperlichen Fahrtauglichkeit und dem Strafpunkte-System. Im Falle eines Führerscheins ohne Gültigkeitsdauerbeschränkung , muss der Inhaber nach zwei Jahren seit Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien eine Erneuerung des Führerscheins beantragen ,in Anwendung der Gültigkeitsdauerbestimmungen des Artikel 12.
5. Der Inhaber eines Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in Spanien hat und den Bestimmungen des Art. 15 Nr. 4 unterliegt, behält seinen Führerschein, sobald er die Fahrtauglichkeitskontrolle bestanden hat, wobei die Gültigkeitsdauer nach Alter des Inhabers  und der Führerscheintypin das Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Konkret bedeutet dies: Wer Inhaber eines Führerscheins mit unbeschränkter Gültigkeitsdauer ist , muss die „Erneuerung“ der Fahrerlaubnis betreiben (das ist nicht der Umtausch in einen spanischen Führerschein). Diese „Erneuerung“ hat erstmals nach zwei Jahren nach Beginn der Ansässigkeit (Residencia) in Spanien zu erfolgen.

Für Nichtresidenten heißt das im Umkehrschluss

Wer eine Bescheinigung der Nichtansässigkeit in Spanien (oder der Ansässigkeit in einem anderen Staat) vorzeigen kann, die nicht älter als zwei Jahre ist, dürfte keine Probleme bekommen. Für jeden Nichtresidenten mit einem Bankkonto in Spanien wird automatisch alle zwei Jahre eine solche Nichtresidentenbescheinigung ausgestellt, denn die Bank ist verpflichtet, dieses Zertifikat alle zwei Jahre beim Ausländeramt zu beantragen und dem Finanzamt zu übermitteln. Dafür zahlen Nichtresidenten in der Regel sogar eine Gebühr zwischen 16 und 35 Euro an die Bank.
Verlangen Sie die Nichtresidentenbescheinigungvon Ihrer Bank, denn schließlich zahlen Sie dafür.
Janette Vehse ist Juristin und Mitgliedder deutsch-spanischen Juristenvereinigung.  Sie erreichen Frau Vehse (Geschäftsführerin der Firma Soluciones Europeas S.L. Denia) unter der Tel Nr.  966 431 991