Erbrechtsanwalt – in Spanien

Sie haben in Spanien geerbt, aber die geschäftliche und berufliche Planung lassen aktuell keine entsprechende Auszeit zu, um in Spanien den Verwaltungsgängen, zur notariellen Erbschaftsannahme u. a., gerecht zu werden. Oder noch kleine Kinder machen das Reisen schwierig, oder die aktuelle Gesundheitssituation lädt nicht gerade zum Verreisen ein.
Und überhaupt sind Sie kaum der spanischen Sprache mächtig und noch weniger mit dem spanischen Rechtssystem vertraut.
Auf was also gilt es zu achten, welche Festlegungen zu treffen, wie den Wert der Erbschaft zu fixieren,  wen mit weiteren Abwicklungen zu beauftragen?
Hier kann Sie sicherlich ein fachlich und auf Spanien spezialisierter Anwalt beraten und vertreten. Muss dieser nun gerade seinen Kanzleisitz am Orte der von Ihnen geerbten Immobilie haben? Nein, das muss er nicht.
Von Vorteil ist sicherlich ein Kanzleistandort in Spanien, um dort vor Ort über erprobte Kooperationspfade mit Notariaten, Gestorias und zu Behörden zu verfügen.
Dies kann oft Fahrt- oder besser Flugwege nach und in Spanien komplett ersparen.
Gleichwohl ist mitunter der in  Spanien tätige Erbrechtsanwalt – mehr noch der Immoblienanwalt – spanienweit unterwegs.
Dies etwa dann, wenn mehrere Parteien bei der Abwicklung jeweils von einem anderen Anwalt vertreten und gegensätzliche Interessen abzusichern sind.
Mitunter sind auch Vor-Ort-Recherchen des Erbrechtsanwaltes an verschiedenen Vermögenslageorten angezeigt. Etwa dann, wenn pflichtteilrelevantes Vermögen verschwunden ist und Vor-Ort-Recherchen Aussicht auf Erfolg bieten.
Meist jedoch ist es möglich, ohne direkte Präsenz am Lageort des jeweiligen Spanienvermögens die Rechtsnachfolge zu organisieren. Dies allerdings ist in einer Vielzahl der Fälle ohne direkte Anwesenheit des oder der Erben in Spanien möglich.
Praktisch wird dann der in Spanien tätige Anwalt von Deutschland aus mit einer Vollmacht nach spanischem Muster ausgestattet, sei es beim spanischen Konsulat in Deutschland oder über einen des spanischen mächtigen deutschen Notar.
Andererseits lassen sich viele Erben auch zumindest den einmaligen Weg nach Spanien, sei es zum Ort der Spanienimmobilie oder zum attraktiven Kanzleiort, nicht nehmen.
Einige Urlaubstage zur Erbschaftsannahme in Spanien heißt dann die Devise.
Bei alledem sollte allerdings eines nicht in Vergessenheit geraten: Dem anwaltlichen Erbrechtsberater für Spanien stehen auch nach Eintritt des Erbfalls in Spanien gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, so zur Steuerminimierung, zur Verfügung. Etwa die Erbschaftsausschlagung zu Gunsten einer anderen Person, die genaue Fixierung des Wertes des Erbschaftsgegenstandes und manches mehr.
Fazit: Es kommt mitunter vor, dass man  als Erbrechtsexperte in  Spanien unterwegs ist. Die strategische Denkarbeit wird allerdings meist in der Kanzlei oder am ergänzenden Arbeitsplatz auf der Finca geleistet. Letzterer ist für gute Denkergebnisse oft besser geeignet als der von Telefonaten unterbrochene Kanzleiarbeitsplatz.
Eine gute Rechtsnachfolgeplanung bedarf entsprechender Denkarbeitsphasen ohne größere Unterbrechungen. Mitunter sind diese auch auf Reisen im richtigen Verkehrsmittel möglich. Stichwort: Das Büro auf Schienen oder mit Flügeln. Die modernen Verkehrsmittel stellen sich langsam darauf ein und bieten moderne Bürotechnik.

Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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