Autounfall in Spanien

Wichtig ist, darauf zu achten, dass Sie das Formular zur Schadensanzeige immer mit sich führen. Dieses Formular erhält jeder Versicherter automatisch bei Abschluss einer Versicherung von seiner Gesellschaft.
Bei einem Unfall, sollte das Formular zu vollständig wie möglich ausgefüllt werden und von beiden Parteien unterschrieben werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Schäden möglichst schnell bearbeitet werden. Dies bezieht sich sowohl auf Schäden unter in Spanien zugelassenen Fahrzeugen, sowie auch bei Schäden mit Ausländern.
Wenn Ihr Wagen hier in Spanien zugelassen ist, der des Gegners im Ausland, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
Besagtes Formular muss auch in diesem Fall ausgefüllt werden. In Spanien ist es üblich, dass für die Fahrzeuge ein Versicherungspaket abgeschlossen wird, das nicht nur die einfache Kfz- Haftpflichtversicherung beinhaltet, sondern u.a. auch eine Rechtsschutz-Versicherung.
Die Rechtsschutzabteilung der spanischen Gesellschaft wird sich mit der ausländischen Gesellschaft in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Hier müssen Sie sich ein wenig in Geduld üben, dieses Procedere dauert sein Zeit.
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig klar sein, bestehen Sie darauf, dass die Guardia Civil de Trafico am Unfallort erscheint. Die Policía Local genügt in diesem Falle nicht.
Wenn der Sachverhalt nun umgekehrt ist, dass Ihr Wagen im Ausland, der Ihres Unfallgegners hier in Spanien zugelassen ist, wäre es sicher hilfreich, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung hätten oder aber für die Fahrt nach Spanien eine Vollkasko-Versicherung extra abgeschlossen haben.
Dieses empfiehlt sich in jedem Fall! Zu beachten ist, dass die spanischen Gesellschaften immer einen Sachverständigen zur Begutachtung des Schadens entsenden. Sollte der Urlauber jedoch wieder nach Hause müssen und das Auto trotz Unfall fahrbereit sein, müsste der Schaden von der Gesellschaft des Heimatlandes reklamiert werden.
Tipp: Informationen über Autoteile

Bei einem KFZ Schaden hier in Spanien gelten die spanischen Gesetze,
d.h. die Kosten für einen Leihwagen werden nicht erstattet. Ebenso ist eine Wertminderung des Pkws nicht üblich.
Wenn es sich bei dem Unfall um einen Unfall mit Verletzten handelt, wird das ausländische Fahrzeug in der Regel von der Polizei erst einmal beschlagnahmt, und zwar so lange, bis die spanische Korrespondenz-Gesellschaft , die vom Richter festgesetzte Bürgschaft übernimmt.
Seitens der Behörden bestehen hier nach wie vor keine Versicherungskontrollen (man rechnet, dass immer noch ca. 1 Million Fahrzeuge nicht versichert sind). Daher ist es äußerst wichtig, dass Sie sich die Originalquittung Ihres Unfallgegners zeigen lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schaden auch wirklich von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

Wichtig!

Wenn Sie nicht Ihre Original-Papiere mit sich führen wollen, können Sie Kopien beim Straßenverkehrsamt in Ihrer Provinz abstempeln lassen. Sie müssen dort persönlich erscheinen und Ihren Ausweis vorlegen. Sollten Sie weder Kopien noch Originale mit sich führen und werden überprüft, rechnen Sie bitte mit empfindlich hohen Geldstrafen!

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