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Was ist Ihre Spanienimmobilie wert?



Sie wissen vielleicht, dass das Spanieneigentum Ihrer Familie in den 90er Jahren für „x“Millionen Peseten erworben wurde oder der aktuelle Grundsteuerzahlungsbescheid weist für Grund und Boden sowie Bebauung gesamtheitlich den Wert „y“Euro aus.

Trotzdem fehlt im Grunde ein realistischer Anhaltspunkt für den tatsächlichen aktuellen Wert der spanischen Finca.

 

Der frühere Erwerbsbetrag der Ferienimmobilie in Spanien als Wertanhaltspunkt ist überholt.

 

Im früheren notariellen Kaufvertrag war zudem meist nur, - was für damals nicht beteiligte Dritte zu berücksichtigen ist -, der offizielle Kaufpreis ausgewiesen. Die aktuelle Basis zur Grundsteuerberechnung der sogenannte Katasterwert liegt nach wie vor weit unter dem tatsächlichen Wert. Eine häufige Ausgangslage.

 

Was also tun um einen realistischen Anhaltspunkt oder eine realistische Bewertung zu erhalten?

 

1. Einen Näherungswert stellt der Wert nach der Parallelrechnung des spanischen Finanzamtes zur Überprüfung von in notariellen Urkunden ausgewiesenen Kaufpreis respektive dort angegebenen Schenkungs- oder Erbschaftswerten dar, nennen wir ihn den „Hacienda-Kontrollwert“. Dieser liegt häufig bei etwa 80 % des realen Wertes.

 

Wird er unterschritten bei der Wertangabe in der notariellen Urkunde, lässt die spanische Steuerbehörde regelmäßig eine eigene Schätzung vornehmen und fordert die betroffenen Parteien zur entsprechenden Nachversteuerung zuzüglich Zinsen und Strafzuschlag auf.

 

2. Die zweite Möglichkeit der Wertinformation mit noch genauerem Schätzwert als Ergebnis ist diejenige der Beauftragung einer spanischen Schätzgesellschaft wie dies durchwegs auch die spanischen Banken vor Vergabe von Hypothekendarlehen tun.

 

Rein praktisch gibt es eine Vielzahl von Situationen, in denen das Wissen um eine realistische Immobilienbewertung von großer Bedeutung ist, etwa zur Planung einer wertmäßig ausgewogenen Generationennachfolge, zur Berechnung von Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüchen, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Haben Sie keinen aktuellen Zutritt zur Spanienimmobilie, so können wir Ihnen bei Nennung des Eigentümernamens sowie des aktuellen Katasterwertees den Hacienda-Kontrollwert errechnen. Diese Berechnung können wir für Sie für den Pauschalbetrag von 180 Euro übernehmen.

 

Ein umfangreiches Schätzungswertgutachten mit konkreter Inaugenscheinnahme vor Ort durch den spanischen Schätzer können wir für Sie ebenfalls beschaffen. Die Kosten inklusive unseres Organisations- und Informationsaufwandes mit Ergebniserläuterung betragen ca. 700 € - 1.000 €, je nach Immobilienwert.

 

Auf den Seiten der Anwaltskanzlei Menth finden Sie nähere Informationen, wie Sie eine entsprechende Bewertung Ihrer Immobilie auch online in Auftrag geben können.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





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