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Regelverstöße



Sehr schwere Verstöße

Schwere Verstöße

Leichte Verstöße

Stilllegung

Verjährungsfristen

Sonstiges

Sehr schwere Verstöße



(Bußgeld zwischen 320 und 602 Euro, Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten. rei sehr schwere Verstöße in zwei Jahren bedeuten den dauerhaften Verlust des Führerscheins oder sogar Gefängnis)

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50%mindestens um 30 km/h
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren in Gegenrichtung
  • Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten
  • Straßenrennen auf öffentliche Straßen
  • Überschreiten der max. Personenanzahl

 




Schwere Verstöße



(Bußgeld zwischen 92 und 301 Euro, evtl. Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten)

  • Werfen von Gegenständen aus dem Auto, die zu Bränden führen können
  • Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bis 50 Prozent
  • Verpflichtung des Fahrzeughalters, den Fahrer zu nennen, der denVerstoß begangen hat. Ansonsten ist dies ein schwerer Verstoß und wird mit 301 Euro bestraft.
  • Ungenehmigte Bauarbeiten auf der Straße
  • Deplatzierung oder Entfernen von Verkehrsschildern
  • Missachtung von Vorfahrtsregeln
  • Falsche Überholvorgänge
  • Verbotene Richtungswechsel
  • Parken an gefährlichen Stellen

 




Leichte Verstöße



(Bußgeld bis zu 91 Euro)

  • Kinder unter zwölf, die vorne sitzen
  • Kinder unter zwölf, die Beifahrer auf einem Motorrad sind
  • Weglassen des Sicherheitsgurtes
  • Telefonieren mit dem Handy, auch auf dem Seitenstreifen
  • Parkverstöße
  • Kein Besitz einer reflektierenden Weste

 




Stilllegung



  • Bei Pkw oder Zweirädern, wenn deren Gebrauch ein hohes Risiko für den Straßenverkehr, Personen oder Sachen darstellt; z.B. bei Fahren eines Zweirades ohne Helm oder wegen Lärm-Geruchs- oder Rauchbelästigung durch das Fahrzeug.
  • Bei Weigerung einer Durchführung eines Alkoholtestes oder bei unerlaubt hohem Alkoholspiegel
    (die Promillegrenze liegt bei Verkehrsanfängern und Berufsfahrern bei 0,3, sonst 0,5 Promille.

 




Verjährungsfristen



  • bei leichten Verstößen Verjährung nach drei Monaten
  • bei schweren Verstößen Verjährung nach sechs Monaten
  • bei sehr schweren Verstößen Verjährung nach zwei Jahren
  • die Möglichkeit einer 30% Reduzierung der Geldstrafe wird eingeräumt durch Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids

 




Sonstiges



  • Eltern haften für Verkehrsverstöße ihrer Kinder und müssen deren Bußgeldbescheide zahlen
  • Durch Verkehrserziehungskursen besteht die Möglichkeit:
  • Geldstrafen um 30% zu verringern
  • Eine befristete Entziehung der Fahrerlaubnis um 30 Tage zu verkürzen
  • Eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis in einen dreimonatigen Entzug umzuwandeln

 








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