Bußgeld zwischen 320 und 602 Euro, Entziehung der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten. rei sehr schwere Verstöße in zwei Jahren bedeuten den dauerhaften Verlust des Führerscheins oder sogar Gefängnis - Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50%mindestens um 30 km/h
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Fahren in Gegenrichtung
- Grob fahrlässiges Verkehrsverhalten
- Straßenrennen auf öffentliche Straßen
- Überschreiten der max. Personenanzahl
(Bußgeld zwischen 92 und 301 Euro, evtl. Entzug der Fahrerlaubnis bis zu drei Monaten) - Werfen von Gegenständen aus dem Auto, die zu Bränden führen können
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bis 50 Prozent
- Verpflichtung des Fahrzeughalters, den Fahrer zu nennen, der denVerstoß begangen hat. Ansonsten ist dies ein schwerer Verstoß und wird mit 301 Euro bestraft.
- Ungenehmigte Bauarbeiten auf der Straße
- Deplatzierung oder Entfernen von Verkehrsschildern
- Missachtung von Vorfahrtsregeln
- Falsche Überholvorgänge
- Verbotene Richtungswechsel
- Parken an gefährlichen Stellen
(Bußgeld bis zu 91 Euro) - Kinder unter zwölf, die vorne sitzen
- Kinder unter zwölf, die Beifahrer auf einem Motorrad sind
- Weglassen des Sicherheitsgurtes
- Telefonieren mit dem Handy, auch auf dem Seitenstreifen
- Parkverstöße
- Kein Besitz einer reflektierenden Weste
- Bei Pkw oder Zweirädern, wenn deren Gebrauch ein hohes Risiko für den Straßenverkehr, Personen oder Sachen darstellt; z.B. bei Fahren eines Zweirades ohne Helm oder wegen Lärm-Geruchs- oder Rauchbelästigung durch das Fahrzeug.
- Bei Weigerung einer Durchführung eines Alkoholtestes oder bei unerlaubt hohem Alkoholspiegel
(die Promillegrenze liegt bei Verkehrsanfängern und Berufsfahrern bei 0,3, sonst 0,5 Promille.
- bei leichten Verstößen Verjährung nach drei Monaten
- bei schweren Verstößen Verjährung nach sechs Monaten
- bei sehr schweren Verstößen Verjährung nach zwei Jahren
- die Möglichkeit einer 30% Reduzierung der Geldstrafe wird eingeräumt durch Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids
- Eltern haften für Verkehrsverstöße ihrer Kinder und müssen deren Bußgeldbescheide zahlen
- Durch Verkehrserziehungskursen besteht die Möglichkeit:
- Geldstrafen um 30% zu verringern
- Eine befristete Entziehung der Fahrerlaubnis um 30 Tage zu verkürzen
- Eine dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis in einen dreimonatigen Entzug umzuwandeln
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