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Verkehrsdelikte in Spanien werden teurer



Verkehrsdelikte werden in Spanien zukünftig strenger und teurer geahndet.

Wird zum Beispiel jemand von der Polizei beim Überqueren einer roten Fußgängerampel erwischt, muß der besagte Fußgänger statt der bisherigen 46 Euro bereits den doppelten Strafbetrag zahlen.

Während also bereits im Juni 2010 im Rahmen einer neuen Verkehrsverordnung diverse "Kavaliersdelikte" verteuert wurden, ist es jetzt die Angleichung der Verordnung an die neuen staatlichen Vorgaben, die für höhere Bußbeträge sorgen.

Gerade in Spanien beobachtet man immer noch viele Roller-Fahrer ohne Helm. Die Zeiten, in denen die Polizei beide Augen zugedrückt hat, sind längst vorbei. Fehlt der Helm oder ist er nur aufgesetzt, aber nicht geschlossen, werden jetzt in beiden Fällen mindestens 100 Euro fällig.

Gleicher Betrag muß gezahlt werden, wenn man als Autofahrer die Anschnallpflicht vernachlässigt oder seine Kinder nicht in den nötigen Kindersitzvorrichtungen befördert.

Mit 92 Euro zur Kasse gebeten werden auch Fahrradfahrer, die bei Dunkelheit nicht mit Reflektoren ausgestattet sind.

Am stärksten betroffen sind jedoch Autofahrer, die ihr Auto an eine dritte Person verliehen haben, und eine Aussage verweigern, wenn diese ein Verkehrsdelikt begangen hat. Statt dem Höchstbetrag von 300 Euro liegt die Obergrenze nun bei 1500 Euro.

 

Susanne Hesse

 Anmerkung:  Es sei vermerkt, dass sich die Multas (Strafen) ständig nach oben korrigieren. Daher können wir für die genannten Angaben keinerlei Gewähr übernehmen !!!!






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