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Pkw muss umgemeldet werden



Der aus Deutschland mitgebrachte Pkw muss in Spanien innerhalb von sechs Monaten umgemeldet werden. Ein Verstoß gilt als Steuerdelikt. Dem Fahrzeuginhaber/der Fahrzeuginhaberin drohen eine Geldstrafe, und häufig kommt es zur Beschlagnahme des Pkws.

 

Die Ummeldung ist eine teure und langwierige Transaktion, denn noch immer ist die Zulassungssteuer (sieben beziehungsweise zwölf Prozent des Fahrzeugwerts) nicht gefallen. Seit Jahren pocht die Europäische Kommission auf die Abschaffung der Steuer, doch Spanien und andere Staaten sehen bisher keine Veranlassung, auf die lukrative Abgabe zu verzichten.

 

Anmerkung: Sie können viel Geld sparen, wenn Sie das Auto als "Umzugsgut" deklarieren.  Dann müssen Sie Ihr Auto allerdings in den ersten vier Wochen ummelden. Näheres hierzu erfahren Sie in Ihrer Gestoria.





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