Google
 


Stichwortsuche:
Web
auswandern.com
  
Google
Das Wetter in:


Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits
Auswandern Auswandern


Typische Zweifel nach Abschluss eines privaten Immobilienkaufvertrages in Spanien



Eigentlich sollte ja alles klar sein nach dem Abschluss des privaten Immobileinkaufvertrages in Spanien – aber weit gefehlt. Oft beginnen die Probleme gerade erst in dieser Phase. Krisenmanagement ist dann gefragt.

Nun, was sind die Knackpunkte?

 

Welcher „offizielle“ Preis soll nun im Notarvertrag eingetragen werden? Wer hat die Notarkosten und wer die kommunale Steuer auf den Wertzuwachs von Grund und Boden zu zahlen?

 

Oft stellt sich heraus, dass nicht alle Gebäudeteile im Grundbuch eingetragen sind.

Auf Käuferseite erwägt man wegen des Geschäftsrisikos plötzlich nur einen Ehegatten oder gar Kinder oder Enkel ins Grundbuch eintragen zu lassen. Wie ist dann der andere Ehegatte bei einer Scheidung gesichert?

 

Muss der Kaufpreis in Spanien beim Notar bezahlt werden?

 

Lauter Fragen ohne Antworten. Das schafft zwar Problembewusstsein, aber auch Unzufriedenheit. Da hilft natürlich auch die pauschale Formel „Es kommt auf den Einzelfall an“ nicht viel weiter, obgleich hierin natürlich viel Wahrheit liegt. Also die Antworten:

 

  • 15 % Unterdeklarierung des Kaufpreises werden im Regelfall nicht beanstande
  • Die Unterdeklarierung hilft dem Verkäufer und schadet oft dem Käufer
  • Die kommunale Bodenwertzuwachssteuer trägt nachdem Gesetz der Verkäufer, in der Vertragspraxis oft der Käufer
  • Nicht ins Grundbuch eingetragene Gebäudeteile verlangen eine zusätzliche vertragliche Absicherung des Käufers
  • Wer mitfinanziert und nicht Eigentümer wird, dem sollte zumindest notarielle ein Mitniessbrauchsrecht eingeräumt werden
  • Noch genügt es, wenn der Verkäufer im notariellen Verrag bestätigt, den Kaufpreis bereits, - z.B. im Ausland -, erhalten zu haben 

 

 Es gibt allerdings noch einen weiteren Grund, warum der Notartermin beim Kaufvertragsabschluss oft zu einem mehrstündigen Stress ausartet, von den sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten und daraus oft resultierendem Argwohn mal abgesehen:

 

Das Notariat stellt die Vertragsvorlage oft erst fertig, wenn die Parteien schon zum Termin erschienen sind, es sind noch mitgebrachte Dokumenteninhalte einzuarbeiten.

 

Das ist ein deutscher Immobilienkäufer nicht gewohnt. Schnell kommt der Gedanke, dass wohl der Anwalt seine Vorbereitungsarbeiten nur unvollständig getätigt habe.

 

 

Autor: Günter Menth, Rechtsanwalt - http://www.copp-menth.de/

 





Neue Steuervorteile bei Immobilienverkauf in Spanien
Immobilie in Spanien erwerben? So entscheiden Sie sich richtig!
Erwerb einer Spanienimmobilie über eine spanische S.L.
Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien
Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Spanien
Bei Scheidung bedarf die Spanienimmobilie besonderer Berücksichtigung
Der Kaufvertrag über eine spanische Immobilie unter Deutschen
Die Maxime bei Miteigentum an Spanienimmobilien: Klare vertragliche Regelungen von Anfang an
Die eigene Immobilie in Spanien verkaufsreif machen - oft eine schwierige Aufgabe
Schnelle Umschreibung im spanischen Grundbuch - Es ist nicht immer so einfach
Spanisches Immobilienrecht
Spanisches Wohnmietrecht
Spanische Eigentumswohnung
Ankauf von Spanienimmobilien
Honorar auch ohne Abschluß
Der Maklervertrag
Die Rechtssicherheit des Immobilienkaufes in Spanien beginnt beim Maklervertrag
Typische Zweifel nach Immobilienkauf
Lebzeitige Immobilienübertragung in Spanien
Immobilienbesitz in Spanien
Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb in Spanien
Grundstücksgrenzen
Falsche Grundstückgrößeneintragung im Grundbuch
Hauserwerb in Spanien
Immobilienkaufvertrag
Errungenschaftsgemeinschaft
Wer haftet bei Baumängeln?
Immobilien auf Mallorca und anderswo in Spanien
Eröffnung eines Landhotels auf den Balearen
Fünf Rechtsfallen in Spanien
Ersteigern Sie Ihre Immobilie auf Mallorca
Aufrechnung bei Baumängeln?
Die Apostille
Der Immobilien-Ratgeber Spanien 2006
Finanzierung von Spanienimmobilien
Neue Steuerreform Spanien
Keine Gewinnsteuer in Spanien beim Verkauf der Hauptwohnsitzimmobilie und Ankauf einer neuen, weitere aktuelle steuerliche Erleichterung
Bewohnbarkeitsbescheinigung Spanien
Sind sie Immobilieneigentümer in Spanien?
die nach Spanien auswandern wollen...
 
  mail Artikel weiterempfehlen
NEU! 3. Auflage gerade erschienen:
  Auswandern nach Spanien:
Auswandern nach Spanien - Band 1
Größeres Bild
Auswandern nach Spanien - Band 2
Größeres Bild
   Band1      &      Band2
  Bestellen sie hier!



 Weitere informative Spanien-Portale
 Leben und Wohnen in Spanien
 Reisen online buchen
 Immobilien in Spanien
 Hotels in Spanien
Zurück zur Startseite  Zurück zur Auswahl
 
www.auswandern.com
ist ein Projekt der
IMP-Agentur S.L.

© 1998-2008