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Spanisches Pflegesystem




Ein Ziel der Europäischen Union heißt Harmonisierung. Harmonisierung der Gesetze in allen 25 Staaten. Leider herrscht nicht in jedem Land derselbe Standard und längst ist nicht überall dasselbe Entwicklungsniveau erreicht. Deutlich wird dies auch in der Krankenversorgung und besonders in den Pflegesystemen.

So sehen sich deutsche Bürger in Spanien mit einer anderen als der gewohnten Pflegerealität konfrontiert. Denn das spanische Pflegesystem kümmert sich nur um die Härtefälle. Dadurch fällt die Mehrheit der spanischen Pflegebedürftigen fällt in die Verantwortung der Familie.

 

Und da auch hier die Europäische Union ihre Richtlinien hat  müssen Deutsche, Österreicher und Schweizer ihre Erwartungen an sonst gewohnte Leistungen zurückschrauben. Verlegt ein EU-Bürger seinen Wohnsitz in ein anderes Land, so gilt für ihn, dass er die gleichen Leistungen bekommt wie der einheimische Bewohner, nämlich die des Bewohnerlandes. Und die sind in Spanien nun mal nicht dem deutschen Standard angepaßt.

 

Die deutschen Bürger errangen im Jahr 1998 einen Teilerfolg. Seither bekommen deutsche Bürger hier in Spanien das Pflegegeld.

Ausschlaggebend war das so genannte Molenaar-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. März 1998. Der EuGH sah das Pflegegeld als eine exportpflichtige Geldleistung bei Krankheit an, die pflegebedürftigen Versicherten der deutschen Pflegeversicherung auch bei Aufenthalt in einem anderen EU-Land nicht vorenthalten werden darf.

 

Wer nun hier in Spanien lebt, hat mehrere Möglichkeiten, seine Pflege zu sichern. Besitzer einer Tarjeta de residencia können sich für einen Platz in einem Altenheim bewerben, was jedoch fast aussichtslos ist. Denn obwohl jeder ältere Mensch in Spanien Anrecht auf einen Altenheimplatz hat, bekommen in der Regel die Spanier den Vortritt. Auch die von der Seguridad Social angebotene ambulante Pflege ist extrem ausbaufähig.

Weil die hiesigen Pflegeeinrichtungen nicht den Standard Deutschlands erreichen, greifen viele auf das deutsche System zurück. Nach dem Molenaar-Urteil hat sich hier an der Küste ein Netz von Gutachtern herausgebildet, die Pflegebedürftige in die entsprechende Pflegestufe einordnen. Diese Gutachter sind dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Deutschland untergeordnet.

 

Kurz vor Jahreswechsel 2005/2006 sorgte die spanische Regierung mit der Verabschiedung eines neuen Gesetzentwurfs über persönliche Eigenständigkeit und Pflege abhängiger Personen für großes Aufsehen. Ein wichtiges Kapitel in dem Gesetzestext sieht nämlich erstmalig auch die finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite der Menschen vor, die einen kranken bzw. aus Alters- oder sonstigen Gründen abhängigen Familienangehörigen pflegen. Grundsätzlich spricht das zukünftige Gesetz allen Spaniern über drei Jahre, die nicht für sich selber sorgen können (also von der Pflege durch eine Drittperson „abhängen“) das Recht auf Betreuung und Pflege zu sowie einer Sozialversicherung. Die finanzielle Beteiligung der zu pflegenden Person richtet sich nach deren Einkommen.

Wenn das Gesetz seinen Weg durch die Wirren der Institutionen findet und fristgerecht verabschiedet werden kann, könnte die erste Phase bereits 2007 mit der Betreuung von 200.000 Personen beginnen.

 

Susanne Hesse

 

IMP-Agentur

 





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