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Die Beschaffung der spanischen Steuernummer N.I.E., von Deutschland aus



Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die Beantragung einer spanischen Steuernummer, - als Voraussetzung für die sicher erwünschte Steuerzahlung in Spanien -, in der Vergangenheit immer wieder mit kaum erträglichen bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte: Persönliche Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung des Originalausweises oder eines zuvor notariell beglaubigten Ausweises u.a.,

 

Jetzt endlich hat der Spuk ein Ende. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Spanien eine Geschäftstätigkeit beginnen, eine Immobilie erwerben oder eine Erbschaft annehmen wollen, immer dann benötigen Sie eine spanische NIE-Nummer.

 

Jetzt lässt sich dieser Verwaltungsvorgang vom eigenen Arbeitszimmer in Deutschland mit einem einfachen Schreiben an ein spanisches Konsulat in Deutschland erledigen, wenn Sie mit diesem folgendes übersenden:

1. Einfache Kopie Ihres Passes oder Personalausweises

 

2. Das Antragsformular in Druckbuchstaben ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben

 

Nach interner Abwicklung des Konsulates mit der zuständigen Stelle in Spanien erhalten Sie dann Ihre spanische Steuernummer direkt an Ihre deutsche Adresse zugestellt.

 

Im Internet finden Sie das Formular zur Beantragung der spanischen Steuernummer unter www.mir.es .

 

Zum Formular gelangen Sie dort über folgende Klicks:

información sobre tramites -> extranjeros –> modelos de solicitud -> click im rechten Feld – modelos de solicitud -> NIE para residentes en el extranjero (Ex-14bis).

 

Die Kommunikationsdaten der spanischen Konsulate in Deutschland finden Sie hier.

 

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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