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Die Beschaffung der spanischen Steuernummer N.I.E., von Deutschland aus



NIE - Spanische Steuernummer
NIE - Spanische Steuernummer

Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die Beantragung einer spanischen Steuernummer, - als Voraussetzung für die sicher erwünschte Steuerzahlung in Spanien -, in der Vergangenheit immer wieder mit kaum erträglichen bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte:

 Persönliche Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung des Originalausweises oder eines zuvor notariell beglaubigten Ausweises u.a.,

Jetzt endlich hat der Spuk ein Ende. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Spanien eine Geschäftstätigkeit beginnen, eine Immobilien erwerben oder eine Erbschaft annehmen wollen, immer dann benötigen Sie eine spanische NIE-Nummer.

Jetzt lässt sich dieser Verwaltungsvorgang vom eigenen Arbeitszimmer in Deutschland mit einem einfachen Schreiben an ein spanisches Konsulat in Deutschland erledigen, wenn Sie mit diesem folgendes übersenden:

1. Einfache Kopie Ihres Passes oder Personalausweises

 

2. Das Antragsformular in Druckbuchstaben ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben

 

Nach interner Abwicklung des Konsulates mit der zuständigen Stelle in Spanien erhalten Sie dann Ihre spanische Steuernummer direkt an Ihre deutsche Adresse zugestellt.

Im Internet finden Sie das Formular zur Beantragung der spanischen Steuernummer unter www.mir.es .

 

Zum Formular gelangen Sie dort über folgende Klicks:

información sobre tramites -> extranjeros –> modelos de solicitud -> click im rechten Feld – modelos de solicitud -> NIE para residentes en el extranjero (Ex-14bis).

 

Die Kommunikationsdaten der spanischen Konsulate in Deutschland finden Sie hier.

 

Information:  Folgende Zuschrift haben wir März 2011 erhalten:

Liebes Team,

 

ich war so begeistert als ich das Formular auf der Seite mir.de fand, aber dann Beamten Spanisch, habe erst mal niemanden gefunden der das kann, aber es kam noch besser, auf der Botschaft in Frankfurt haben die sich weggelacht. Es geht wohl doch nicht ohne die ganzen Beglaubigungen usw. Wir werden bis zu 6 Monaten warten müssen.

Schade, hatte mich so gefreut

 

B.K. 

 

Anmkerung der Redaktion:  Hallo liebe Besucher, falls Sie ähnliche Erlebnisse haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese mitteilen!  Unsere Leser werden es Ihnen ebenfalls danken.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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