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Schnelle Umschreibung im spanischen Grundbuch - Es ist nicht immer so einfach



Die Situationen sind vielfältig in welchen an einen Anwalt herangetreten wird doch bitte mal kurzfristig die Eigentumsumschreibung betreffend die Immobilie in Spanien vorzubereiten.

 

Typische Konstellationen sind hier folgende:

 

  • Die Immobilie soll verkauft werden ohne dass die vorangegangene erbrechtliche Nachfolge zuvor abgewickelt wurde
  • Die Ehe wurde geschieden und der Ex-Ehepartner ist entgegen der getroffenen Vereinbarung im spanischen Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen.
  • Der Eigentümer ist nachhaltig erkrankt und eine lebzeitige Vermögensnachfolge eröffnet Chancen auf eine steuergünstigere Rechtsnachfolge
  • Liegen alle notwendigen Dokumente in erforderlicher Form vor, kann die notarielle Umschreibung tatsächlich binnen kurzer Zeit, etwa in einem Zeitrahmen von zehn Tagen, vorbereitet und realisiert werden.

 

Gleichwohl treten in der Praxis regelmässige Probleme auf die es zuerst zu bewältigen gilt bevor die schnelle Umschreibung getätigt werden kann.

 

  • So sind mitunter frühere Miterben nicht kurzfristig "greifbar" oder vorverstorben

  • Nötige Originaldokumente liegen nicht vor

  • Der geschiedene Ehepartner verschliesst sich der praktischen Mitwirkung
  • Die Übertragung des Spanieneigentums wurde nicht, - spanischen Anforderungen ausreichend -, in die notarielle Scheidungsvereinbarung oder das Scheidungsurteil aufgenommen

  • Die notarielle Vollmacht entspricht nicht den spanischen Formerfordernissen

 

Manchmal helfen juristische Fantasie oder die Erfahrungen des Rechtsanwaltes mit der spanischen Rechtspraxis weiter, manchmal aber bedarf es schlichtweg einer gewissen Portion Geduld, neben eigener aktiver Mitwirkung.

 

Nicht vorliegende oder nicht formgerechte Vollmachten können regelmässig durch nachträgliche Genehmigungen, auch vor einem deutschen Notar, ersetzt werden.

 

Auch die Frage der aktuell schnellsten Möglichkeit der für die Grundbucheintragung und Steuerzahlung notwendigen Steuernummerbeschaffung in Spanien ist ständigen Wandlungen unterworfen.

 

Scheinbar unlösbare Fallgestaltungen können mitunter im persönlichen Gespräch mit Behördenvertretern oder dem Notar letztendlich doch einer Lösung zugeführt werden.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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