Abgeschafft: Tschüß Residencia

Das Königliche Dekret 178/2003 ist am 14. Februar in Kraft getreten und die gesamte in Spanien lebende, arbeitende, europäische Bevölkerung braucht weder Arbeits- noch Aufenthaltsgenehmigen mehr. Auch Angestellte, Selbständige und Studenten aus Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island brauchen jetzt keine Residencia mehr. Weder sie, noch ihre Familienangehörigen.
Seitdem die Innenminister von Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland am 28. Juli 2000 in Marseille zu einem Einverständnis der die freie Wahl des Aufenthaltsortes aller europäischen Bürger gekommen waren, ist auf den Moment gewartet worden, wo die Neuregelung definitiv unterzeichnet und in Kraft treten würde. Jetzt ist es soweit. Es gibt keine bürokratischen Prozeduren mehr für Einreise, Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind genug.
Senioren, die im europäischen Ausland und den genannten Mitgliedsstaaten ihre Rente beantragt haben, brauchen allerdings weiterhin eine Residencia. Diejenigen, die bis zum Zeitpunkt der Rentenbeantragung mindestens zwölf Monate lang in Spanien gearbeitet und mindestens drei Jahre lang in Spanien gelebt haben, brauchen keine Residencia. Auch wer ununterbrochen zwei Jahre lang in Spanien gelebt hat und aufgrund eines Arbeitsunfalls oder eine, durch die Arbeitsstelle verursachte Krankheit, Invalide wird und dadurch Anrecht auf eine Rente einer spanischen Einrichtung bezieht, braucht keine Residencia.
NIE - Nummer muss sein
Die CBZ sprach mit Enrique Correas Garrido, Chef vom Ausländerbüro der Subdelegation in Alicante. Correas versicherte, die arbeitende europäische Bevölkerung der oben angeführten Länder eingeschlossen, hätten nun die gleichen Rechte und Pflichten wie die Einheimischen.
Das Ausländerbüro verschicke gerade an sämtliche Einrichtungen diese Informationen, damit es nicht zu Verwirrungen käme. Unter anderen an das Generalverkehrsamt, bei dem es vorher für verschiedene Zwecke notwendig gewesen war, eine Residencia vorzulegen.
Als Beispiel gab Correas an, europäische Bürger konnten sich vor in Kraft treten des Dekrets nur mit Residencia zur Führerscheinprüfung anmelden. Pflicht sei jedoch nach wie vor, die NIE-Nummer einzuholen. Die sei aus verwaltungstechnischen Gründen weiterhin notwendig.
Probleme mit der Tarjeta de Residencia?

Wollen sie als Resident Spaniens bei Überweisungen, ihrer Kontoführungsgebühr, Hypotheken, ihrer Plusvalía und vieles mehr sparen?
Sie sollten sich die Tarjeta de Residencia zulegen, die laut Gesetz (Königliches Dekret 178/2003, Artikel 6 Nr.2, Satz 2) auf Wunsch an jeden EU-Bürger auszustellen ist.
Allerdings treten hierbei immer wieder behördliche Probleme auf, da die Aufenthaltskarte keine Pflicht ist. Da sie aber das Recht auf eine solche Karte haben, gibt es mehrere Überzeugungsmöglichkeiten, ihr Vorhaben zu realisieren.
Als erstes sollten sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlage auf eine Kartenausstellung bestehen. Sollte diese Variante nicht greifen, dann drohen sie mit der Einschaltung der deutschen Auslandsvertretung.
Wenn die Behörden sich dennoch hartnäckig zeigen, dann sollten sie sich unter Angabe der Dienststelle und des Beamten an die deutsche Botschaft in Madrid wenden. Haben sie nichts unversucht gelassen den Beamten umzustimmen, dann wird das ganze an das Justizministerium weitergeleitet.
Die entscheidenden Gesetzestexte finden sie unter:
http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/rd178-2003.html
Autor: Fabian Kersten (IMP-Agentur)/ 21.10.2003
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