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Tarjeta de Residencia empfehlenswert



Obwohl die Tarjeta de Residencia, die Aufenthaltsgenehmigung für Spanien, nicht für EU-Bürger verpflichtend ist, empfiehlt die Deutsche Botschaft in Madrid EU-ausländischen Spanien-Residenten die Aufenthaltskarte zu beantragen bzw. zu verlängern.

 

Vorteilhaft hat sich der Besitz der Tarjeta de Residencia vor allem im Umgang mit Banken und Notaren gezeigt, die oftmals nach wie vor aus Unwissenheit über die neue Gesetzeslage auf den Nachweis der Residenz durch die Aufenthaltskarte bestehen.

 

Residencia-Pflicht unterliegen Rentner und Pensionäre. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Ausländerbehörde die Ausstellung der Tarjeta de Residencia in den Fällen verweigert, wo sie nicht mehr Pflicht ist. Der Gesetzeswortlaut gibt den Beamten Recht: Sie können bei einer freiwilligen Beantragung wählen, ob sie die Aufenthaltskarte ausstellen oder lediglich ein Dokument, das die Residenz bestätigt. Dieses Dokument ist meist nur eine DIN-A4-Kopie, das mit der richtigen Aufenthaltskarte nicht vergleichbar ist.

 

Beantragt wird die Tarjeta de Residencia sowie ihre Verlängerung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Wache der Policía Nacional. Mitbringen müssen Sie zwei Passbilder, Ihren Personalausweis mit einer Fotokopie sowie die bisherige Aufenthaltskarte, ebenfalls mit Fotokopie. Später müssen Sie auf dem Ausländeramt Ihren Fingerabdruck auf die neue Aufenthaltskarte stempeln.

 

Adressen Policía Nacional

Alicante

C/Isabel la Católica 25,

Tel. 965 148 842

C/Batalla de Otumba s/n,

Tel. 965 127 105

 

Benidorm

C/Apolo XI 36,

Tel. 966 831 933

 

Dénia

C/Castell dÓlimbroi 5,

Tel. 966 432 294

 

Elche

C/Abeto 1,

Tel. 966 613 967

 

Orihuela

C/Sol 32, Tel. 966 741 515

 

Cartagena

C/Menéndez y Pelayo 1,

Tel. 968 320 757

 

Lorca

C/López Gisbert 29,

Tel. 968 477 271

 

Molina de Segura

C/Canarias 2,

Tel. 968 386 308

 

Murcia

C/Isaac Albéniz 6,

Tel. 968 274 869

 

 

 

14.12.2004, Anja Nitschky

RED: 22.11. 2010

Lesen Sie bitte die aktuellen Hinweise zum Ausländerzertifikat und zur Ausläner-Identifikationsnummer





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