Neues Führerschein-Gesetz in Spanien

Die sozialistische Regierung in Madrid hat am 15. Oktober 2004 ein Gesetzentwurf verabschiedet, der Ende 2005 eingeführt werden soll.
Jeder Autofahrer, der seinen Führerschein länger als drei Jahre hat, startet mit zwölf Punkten. Wer weniger Fahrpraxis hat, gilt als Anfänger und erhält mit Beginn der neuen Regelung lediglich acht Punkte. Anders als das in Deutschland bekannte Punktesystem, nachdem mit Null Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister begonnen wird.
Jeder Verstoß gegen die spanische Straßenverkehrsordnung wird mit Punktabzug geahndet. Ein Autofahrer büßt z.B. sechs Zähler ein, wenn er mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird. Ebenfalls sechs Punkte werden abgezogen, wenn der Fahrer andere Drogen zu sich genommen hat oder sich gegen einen Alkohol- und Drogentest verweigert. Ein Punktabzug von vier Punkten findet beispielsweise statt, wenn Verstöße gegen die TÜV-Normen vorliegen oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h. Bei Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes und telefonieren mit Mobiltelefonen während der Fahrt werden drei Punkte gestrichen. Richtungswechsel bzw. Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße wird lediglich mit einem Abzug von zwei Punkten geahndet.
Das neue Gesetz stellt keinen Ersatz der bisherigen Bestimmungen dar, sondern nur eine Ergänzung. Das heißt, dass der bestehende Bußgeldkatalog weiterhin erhalten bleibt. Dieser zwingt Verkehrssünder einen Betrag zwischen 90 und 600€ zu entrichten, unabhängig von einem eventuellen Führerscheinentzug auf Zeit.
Das Ziel des spanischen Gesetzgebers ist dabei die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Erreichen will man dies über den persönlichen Appell an das Bewusstsein jedes einzelnen Autofahrers, der nunmehr nicht nur das Bußgeld entrichten muss, sondern auch seine Punkte zu Verteidigen hat. Denn derjenige, der mehrere Verstöße hintereinander begeht ist sehr schnell bei null Punkten angelangt.
Wer null Punkte erreicht hat soll für mindestens ein halbes Jahr den Führerschein entzogen bekommen. Hinzu kommt der erneute Besuch einer Fahrschule für 30 Fahrstunden. Danach startet der Verkehrssünder allerdings nur noch mit acht Punkten. Erst wenn drei Jahre keine Verstöße mehr passiert sind, wird das Konto auf zwölf Punkte aufgestockt.
Autofahrer, die ihre zwölf Punkte besitzen und auf dieser Basis jahrelang sündenfrei fahren, erhalten einen Bonus, mit dem sie ihr Konto bis auf maximal 15 Punkte erhöhen können.
Gute Fahrt!
Kai Künz, 23.06.2005
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