"Wer seine Miete nicht pünktlich zahlt , muss mit Kündigung rechnen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung soeben festgestellt (November 2011), dass das Ausbleiben einer einzigen Monatsmiete den Vermieter zur Kündigung und zur Räumung berechtigt.
Der Mieter eines Geschäftslokals in Castellon war eine Monatsmiete schuldig geblieben. Der Vermieter erhob daraufhin sofort Räumungsklage. Der Mieter zahlte dann den ausstehenden Betrag nach. In erster und zweiter Instanz wurde die Räumungsklage grundsätzlich abgewiesen. Das Ausbleiben einer Miete sei keine so grundsätzliche Störung des Vertrages, dass es den Vermieter sofort zu dessen Auflösung berechtigte.
Das verwarf der Oberste Gerichtshof. Auch das Fehlen einer einzigen Zahlung berechtigte grundsätzlich zur Kündigung des Vertrages. Im vorliegenden Fall musste der Mieter das Geschäftslokal dennoch nicht räumen: Denn der Mieter ist nach dem spanischen Mietrecht grundsätzlich berechtigt, einmalig durch Nachzahlung der gesamten ausstehenden Miete die Räumung abzuwenden. Dieses Recht entfällt nur unter komplizierten Voraussetzungen, die der Vermieter durch notarielle Zahlungsaufforderung schaffen muss.
Der Vermieter war abaer im vorliegenden Fall von vorneherein einverstanden gewesen; denn er wollte mit seiner Klae auch erreichen, dass diese einmalige Recht des Mieters entfällt und ihm bei der nächsten unpünktlichen Zahlung dann endgültig fristlos gekündigt werden kann. Dies war ihm aber durch die Vorinstanzen verweigert worden.
Der Oberste Gerichtshof betont, dass seine Entscheidung zur Vereinheitlichung der REchtsprechung ergeht und zukünftig auch ein einmaliger Zahlungsausfall grundsätzlich zur Kündigung führt.
Kann der Mieter nicht während des Räumungsverfahrens nachzahlen, muss er die Mietsache verlassen.
In der Praxis empfiehlt es sich für Vermieter also, nicht zu lange mit der Räumungsklage zuzuwarten und auf "Ausreden des Mieters zu vertrauen, sondern gleich zu klagen, da der Mieter beim ersten Verfahren ja ohnehin noch die Chance hat, durch Nachzahlung seinen Vertrag aufrechtzuerhalten.
Viele Vermieter schrecken hiervor jedoch zurück und hoffen, dass der Mieter seinen Zahlungsankündigungen schon nachkommen wird. "
Autor dieses Artikels: Niels Becker, RA in Denia
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