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Mehr Rechte durch neues Gesetz




Wer mit Telefónica zu tun hat, kennt auch die Servicenummer 1004. Die Hotline, die bei jedem Anliegen gegen den ehemaligen Monopolisten zu wählen ist, gilt schon lange als verbraucherunfreundlich. Endlose Warteschlangen, das Weiterleiten von einer Abteilung zur anderen, damit soll nun Schluß sein.

 

Im Sommer 2005 wurde ein Gesetz erlassen, das die Rechte der Kunden gegenüber Telekommunikationsunternehmen stärken soll. Verlangt wird mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit.

Der erste Ansprechpartner muß das Anleigen aufnehmen und dem Anrufer eine Referenznummer mitteilen. Diesen Aufnahmevorgang läßt man sich am besten schriftlich bestätigen, was z.B. bei einer Künbdigung von großem Vorteil ist.

 

Darüber hinaus muß eine Kundenbeschwerde innerhalb eines Monats bearbeitet werden.

Wer noch kein Kunde ist, aber potenziell interessiert ist, hat ebenfalls Rechte. Das neue Gesetz sieht vor, dass das endgültige Datum bei einem Neuanschluß bereits im Vertrag verzeichnet werden muß, so dass endlose Hinauszögerungen vermieden werden.

Zudem müssen alle entstehenden Kosten für den Anschluß im Vertrag aufgeführt werden. Damit sollen böse Überraschungen bei der Endabrechnung eines Telefonanschlusses vermieden werden.

 

Auch die Qualität ihrer Leistungen muß die Telefongesellschaft vertraglich angeben. Das beeinhaltet auch die Anzahl der jährlichen Störfälle.

Stellen sich mehr Störfälle als angegeben ein, hat der Kunde das Recht auf eine Entschädigung, z.B. einer Gutschrift der anteiligen Monatsgebühr.

 

Wer sich schriftlich über die Telefónica beschweren will, muss sich zunächst an den Ex-Monopolisten selbst wenden.

 

Telefónica de Espana

Oficina de Reclamaciones

Gran Via, 28

28013 Madrid

 

Verläufgt das Beschwerdeverfahren nicht zur Zufríedenheit, kann das Staatssekretariat für Telekommunikation angeschrieben werden.

 

Secretaría del Esrado de Telecomunicaciones

C/Alcalá, 50

28071 Madrid

 

Susanne Hesse

 

IMP-Agentur





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