Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherungen gibt es doch in jedem Reisebüro? Ja, sie sie gelten aber nur, wenn eine Reise nicht länger als sieben Wochen dauert. Wer länger bleibt oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann seine deutsche Krankenversicherung nicht immer einfach mitnehmen.
Die entsprechenden Regeln sind leider kompliziert und unterscheiden sich je nach Land erheblich. Wer länger wegbleiben will, sollte sich vorher bei der Krankenkasse genau erkundigen.
Aufenthalt in Ländern der EU
In Ländern der EU wird medizinische Behandlung mit Hilfe der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) relativ unkompliziert gewährleistet. Jedoch immer nach den Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Bestimmte Behandlungen, die in Deutschland zu den Kassenleistungen zählen, werden im Ausland nicht übernommen und müssen zusätzlich bezahlt werden. Das sollten vor allem chronisch Kranke vorab klären.
Studenten
Studenten, die für ein Auslandssemester ins Europäische Ausland gehen, bleiben in der deutschen Krankenkasse versichert, wenn sie an ihrer Hochschule eingeschrieben bleiben.
Sonderregeln für Rentner
Wer als Rentner im Ausland lebt und eine Rente aus Deutschland bezieht, wird weiter über die deutsche Krankenversicherung versichert, egal welche Nationalität sie/er besitzt. Die deutsche Krankenversicherung zieht nur das Geld ein; die Betreuung übernimmt die Krankenkasse vor Ort. Und bietet eine medizinische Versorgung nach den Regeln des Wohnlandes - nicht nach dem Standard, der in Deutschland Kassenleistung ist.
Zwei Renten- zwei Krankenversicherungen?
Viele Rentner der Gastarbeitergeneration verfügen über zwei Renten; eine kleinere aus dem Ursprungsland und eine aus Deutschland. Wenn sie in ihr Ursprungsland zurückkehren, können sie aussuchen, ob sie in der deutschen Krankenversicherung bleiben oder in die örtliche Versicherung wechseln.
Private Krankenversicherung als Alternative?
Wer es sich leisten kann, sollte den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen, die auch im Ausland uneingeschränkt gilt. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte: wird die Behandlung in jedem Land meiner Wahl übernommen, z.B. in den USA - oder gilt die Versicherung nur im europäischen Raum. Werden alle medizinischen Behandlungen abgedeckt - oder sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es ist empfehlenswert in diesem Fall einen Versicherungsfachmann mit Kenntnissen der internationalen Krankenversicherung aufzusuchen und sich ausführlich beraten zu lassen.