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Immer wieder geraten deutsche Autofahrer in Konflikt mit der spanischen Verkehrspolizei. Um einer Geldstrafe oder bei Verweigerung gar einer Verhaftung zu entgehen, hier einige nützliche Tipps:

 

Versicherungsnachweis

Das Straßenverkehrsamt in Alicante weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Originalbelege als Nachweis des Versicherungsschutzes gültig sind.

Internetzahler sind daher verpflichtet, sich an die Versicherung zu wenden, damit ihnen ein Zahlungsnachweis per Post zugesendet wird.

Halter mit spanischen Kennzeichen müssen bei Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von 60 Euro rechnen.

Handelt es sich jedoch um einen PKW mit ausländischer Zulassung, ist nach Aussage des ADAC die Vorlage des Internetausdrucks ausreichend.

 

Führerschein

Unklarheit herrscht auch immer noch bezüglich der Registrierungs- und Ummeldefrist für ausländische Führerscheine. Galt früher noch die Registrierungspflicht, kann seit letztem Jahr das Straßenverkehrsamt erst dann den Führerschein registrieren, wenn sein Inhaber einen Verfstoß gegen Verkehrsnormen begangen hat.

Die Pflicht, den außereuropäischen Führerschein bei Wohnsitznahme in Spanien gegen einen spanischen umzutauschen, besteht jedoch nach wie vor.

Zudem gilt, jeder Resident mit (ausländischer) Fahrerlaubnis muß nachweislich regelmäßig zum Gesundheitsscheck.

 

Wagenpapiere und Warnutensilien

Neben dem Führerschein muss die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Permiso de Circulación) vorhanden sein, der Fahrzeugschein (Tarjeta de Inspección técnica de Vehículos) sowie die gültigen TÜV-, bzw. ITV-Plakette, wobei beglaubigte Kopien ausreichend sind.

 

Das Dekret Nr. 2822/1998 hat zudem festgelegt, dass alle in Spanien zugelassen Wagen zwei Warndreiecke besitzen müssen. Für alle Fahrzeuge, ausländische miteingeschlossen, müssen in Besitz von reflektierenden Westen sein.

 

Susanne Hesse

 

IMP-Agentur





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