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Kläranlage in Valencia




Aus dem Flugzeug könnte man Valencias Kläranlage für Schwimmbecken halten.  Doch niemand möchte ein noch so geräumiges Klärbecken in seinem Garten haben. Das Gesetz verlangt gar einen Abstand von zwei Kilometern zwischen Wasserverbrauchern und Klärwerk.

Das Wasser dieser Kläranlage muss eine europäisch genormte Säuberungsprozedur durchlaufen, bevor es wieder in das Meer gepumpt wird. 91/271/CE heißt die EU-Direktive, die 1991 einen Countdown in Gang gesetzt hat, der am 31.Dezember 2005 abgelaufen ist.

Eigentlich galt für Gemeinden ab 15.000 Einwohnern, ein Klärwerk mit sekundärer Behandlung zu bauen, der 1. Januar 2001 als Deadline. Orte mit bis zu 2.000 Bewohnern müssen ihre Abwässer nun zumindest durch einen primären Klärprozess laufen lassen.

Im Land Valencia steht die Wasserreinigung seit 1985 auf der Tagesordnung. Seit 1992 kassiert Valencia auch eine Steuer, um die Gemeinden in dieser Hinsicht zu unterstützen. Derzeit läuft der zweite Leitplan zur Wasserreinigung. Bis 2008 sieht dieser vor, jährlich 400 Hektokubikmeter Wasser zu säubern und davon 270 wiederzuverwerten.

 

"No tan a prop" (Nicht so nah) nennt sich die Bürgerbewegung, die sich eigentlich darüber beschwert, dass ihr eine Kläranlage zu nah auf die Pelle rücken sollte. Dann hat sie auch gleich eine Studie darüber erarbeitet, ob Valencia seine EU-Hausaufgaben auch gemacht hat.

Demnach ist das Land durchgefallen. Was nicht bedeutet, dass sich keine Verbesserungen hinsichtlich gereinigte Abwässer entwickelt haben. Doch vier Gemeinden in der Provinz Castellón – Peñíscola, Benicarló, Alcossebre und Vinaròs – haben zwar mehr als 15.000 Einwohner, behandeln ihr Wasser aber lediglich vor – statt einer ordentlichen Klärung, wird es mit zerkleinerten Bröckchen ins Mittelmeer geleitet.

"No tan a prop" werfen Valencia vor, dass tausende an Kubikmetern zwar gereinigt, dann jedoch ohne Recycling ins Meer gelassen werden – als hätte man das Wasser übrig.

 

Susanne Hesse

 

IMP-Agentur.com





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