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Das valencianische Kampfhundgesetz

Kampfhunde - Kampfhundgesetz

Auch wenn sie klein, niedlich und überhaupt nicht gefährlich aussehen, kann ein solcher Vierbeiner dennoch unter die Kategorie "Kampfhund" fallen. Die folgenden Hunderassen werden unabhängig des Charakters des Tieres als potenziell gefährlich eingestuft:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Mallorquinischer Jagdhund
  • Kanarischer Jagdhund
  • Bullmastiff
  • American Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Bull Terrier
  • Dogo von Burdeos
  • Tosa Inu
  • Argentinischer Dogo
  • Dobermann und der Mastin

 

Hunde, die keiner dieser Rassen angehören, können aber dennoch als "Kampfhund" eingestuft werden. Nämlich dann, wenn der Hund eine Person oder ein anderes Tier gebissen hat. In solchen Fällen greift das valencianische Kampfhundgesetz ebenfalls. Diese Hunde können allerdings durch ein spezielles Training wieder "rehabilitiert" werden. Voraussetzungen sind:

  • Das Tier darf nur einmalig durch aggressives Verhalten aufgefallen sein.
  • Der erfolgreiche Abschluss der "Rehabilitation" muss durch einen Tierarzt bescheinigt werden.

 

Für alle "Nicht-Rehabilitierten" Hunde und Tiere der oben genannten Rassen gelten folgende Gesetze:

  • Die Tierhalter müssen volljährig sein und eine Lizenz besitzen, die von der Gemeindeverwaltung des Wohnortes ausgestellt wird. 
  • Vorzulegen sind: Psychologisches Gutachten, polizeiliches  Führungszeugnis, Versicherungsnachweis einer gültigen Haft-Pflicht-Versicherung und der Gesundheitspass des Tieres mit Kennummer.
  • Die Eintragung in das Register muss spätestens 15 Tage nach Erhalt des Hundes erfolgen.
  • Das Gesundheitszeugnis des Hundes muss jährlich erneuert und eingereicht werden.
  • Das „scharf-machen“ des Hundes ist verboten.
  • Ausschließlich Tiere mit bestandenem Sozialisationstest dürfen zur Zucht verwendet werden.
  • In der Öffentlichkeit besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
  • Nur ein anerkannter Trainer darf die Tiere zu Wachhunden ausbilden.
  • Die Ausbilder müssen das Zentralregister alle drei Monate über die Einträge in ihrer Kundendatei benachrichtigen.

 

 Tipp:  Weitere Informationen über Hunde aus Spanien , finden Sie auf der Seite "Hundewelpen und Hunde aus Spanien"

 

Rebecca Goerke

 





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