Google
 


Stichwortsuche:
Web
auswandern.com
  
Google
Das Wetter in:


Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits
Auswandern Auswandern


 

Immobilienrecht für Laien
Deutsch-spanisches Vokabularium

 
 

Ein paar spanische Begriffe sollte man parat haben, bevor es ans Häusle - Bauen geht

Aufgrund langjähriger Praxis in deutsch-spanischen Immobilienrechtsangelegenheiten habe ich festgestellt, dass Meinungsverschiedenheiten, die in Rechtsstreitigkeiten ausarteten, häufig ihren Grund in unterschiedlichen Vorstellungen der Parteien hatten, die nicht klar genug prononciert waren. Unterschiedliche Vorstellungen können ihren Grund auch in der Sprache haben. Wer das eine sagt und das andere meint, hat gute Chancen, in einen Rechtsstreit zugeraten. Da die Kunst der Anwälte darin besteht, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, werden nachstehend einige wichtige Begriffe der deutsch-spanischen Immobilienszene aufgeführt.

Abogado: Rechtsanwalt, der sich um die Interessen seines Mandanten kümmert und den notariellen Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa) vorbereitet.
Agente de la Propiedad Inmobilaria (API): Mitglied einer Maklerkammer.
Agrupación de fincas: Zusammenlegung von Grundstücken
APISs: sind Immobilienmakler mit Kammerzugehörigkeit. Daneben gibt es die Institution der GIPES.
Arras: Handgeld oder Draufgabe. Wenn Arras vereinbart sind, kann der Vertrag dadurch aufgelöst werden, dass der Käufer anerkennt, sie zu verlieren, oder der Verkäufer sie doppelt an den Käufer zurückzuzahlen hat.
Asiento de Presentación: Grundbuchlicher Eingangsvermerk nach Vorlage der Escritura oder aber der notariellen Faxmitteilung an das Eigentumsregister hiervon.
Cédula de habitabilidad: Bewohnbarkeitsbescheinigung.
Certificado bancario: Bankbescheinigung, aus der sich ergibt, dass der Kaufpreis aus Devisen herrührt.
Certificación de Ley: Rechtsbescheinigung entweder zweier Rechtsanwälte oder eines Konsulats über bestimmte ausländische Rechtsverhältnisse.
Certificado final de obra: Architektenbescheinigung über die Baubeendigung
Condición resolutoría: Auslösungsbedingung hinsichtlich eines Vertragsverhältnisses, wenn bestimmte vereinbarte Voraussetzungen nicht erfüllt werden, und die hieraus resultierende Rechtsfolge.
Contrato de arrendamiento: Mietvertrag.
Contrato de Opción: Optionsvertrag. Dieser bindet den Verkäufer. Er gibt dem Käufer gegen Zahlung eines zumeist 1O%igen Optionsbetrages das Recht, innerhalb des Optionszeitraums die Option für ein Immobilienobjekt auszuüben.
Contrato Privado: Privatschriftlicher Kaufvertrag, der bereits die Vertragsparteien bindet.
Cuerpo cierto: Übliche Vertragsklausel, wenn beispielsweise keine Festlegung auf die Quadratmeterzahl des Objektes vereinbart war, sondern ein Kauf aufgrund erfolgter Besichtigung erfolgt.
Declaración de Obra nueva: Neubauerklärung. Diese ist in notarieller Form zu erklären, wenn das Grundstück bebaut worden ist.
Derecho de retención: Zurückbehaltungsrecht eines Vertragspartners, wenn sich der andere Vertragspartner im Verzug befindet.
Derecho de tanteo/retracto: Vorkaufs- und Eintrittsrecht, besonders bei ländlichen Grundstücken.
Embargo: Pfändung eines Grundstücks, wodurch das Verfügungsrecht des Inhabers betroffen ist.
Entidad urbarnística de conservación: Urbanisationsgemeinschaft mit öffentlich-rechtlichem Charakter.
Escritura Pública de Compraventa: Synonym für notariellen Kaufvertrag, wenngleich das
Wort Escritura allein nur ,,öffentliche Schrift" bedeutet.
Expediente de dominio: Gerichtsverfahren zwecks Erlangung der grundbuchlichen Inhaberschaft an einer Liegenschaft.
Finca: Liegenschaft, wird vielfach auch verwendet für ein bebautes Grundstück.
Finca Rústica: Ländliches Grundstück.
Finca Urbana: Grundstück im Rahmen eines Bebauungsplans.
Hipoteca: Hypothek, Grundpfandrecht.
IBI (Impuesto sobre bienes inmuebles): Gemeindliche Grundsteuer.
Impuesto de actos jurídicos documentados: Stempelsteuer, etwa bei einer Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken, 0,5%.
Impuestos de transmisiones patrimoniales: Grunderwerbssteuer.
Impuesto municipal sobre el incremento del valor de los terrenos: Gemeindliche Wertzuwachssteuer, mit dem populären
Ausdruck Plusvalía
Impuesto sobre el patrimonio: Vermögenssteuer.
Información urbanística: Röntgenbild des Grundstücks, wenn es um dessen Bebaubarkeit und die entsprechenden Einzelheiten geht.
IRPF: Einkommenssteuer.
IVA (Impuesto sobre el valor añadido): Mehrwertsteuer.
LAU (Ley de arrendamientos urbanos): Spanisches Mietrechtsgesetz, Neufassung durch Gesetz 29/1994.
Ley del suelo y de ordenación urbanística: Spanisches Bodengesetz.
Licencia de obras: Bauerlaubnis.
NIE (Número de identificación de extranjeros): Ausländersteuernummer.
NIF (Número de identificación fiscal): Steuernummer.
No residente: Gebietsfremder mit Wohnsitz im Ausland aus spanischer Sicht.
Nota simple informativa: Unbeglaubigter Grundbuchauszug.
Notario: Spanische Urkundsperson. Zuständig u.a. für öffentliche Kaufverträge und Hypotheken.
Poder: Vollmacht. Vielfach werden Objekte mittels Vollmachten verkauft oder gekauft (Poder para vender, Poder para comprar).
Propiedad horizontal: Wohnungs- und Geschäftsraumeigentum aufgrund des spanischen Gesetzes Nr.49/1960.
Registro de la Propiedad: Grundbuchamt.
Representante Fiscal: Steuerlicher Vertreter. Benennung ist notwendig, wenn mehr als ein Immobilienobjekt in Spanien vorhanden.
Saneamiento: Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der Kaufsache.
Segregación de fincas: Abtrennung einer Parzelle von dem Muttergrundstück.
Servidumbre: Dienstbarkeit, z.B. Wegerechte eines Dritten etc.
Solar: Baugrundstück.
Suelo rústico: Landwirtschaftlich nutzbarer Boden.
Suelo urbanizable: Bebaubares Land.
Suelo no urbanizable: Nicht urbanisierbarer Boden mit nur geringer Aussicht auf Bebauung und nur bei relativ großen Flächen.
Usufruto vitalicio: Lebenslänglicher Nießbrauch, wodurch die entsprechende Belastung des Eigentums eintritt (nuda propiedad).
Valor Catastral: Katasterwert, steuerlicher Wert des Objektes.
 

 

Anmerkung: Die Artikel wurden zum Teil in gekürzter Fassung wiedergegeben. Sollten Sie detailliertere Informationen benötigen, verweisen wir auf das Buch "Ausländer in Spanien" von Dr. Burckhardt Löber. Sie können das Bestellformular downloaden.

Dr. Löber hat uns freundlicherweise gestattet, Artikel seines o.g. Buches zu veröffentlichen. Für dieses Entgegenkommen bedanken wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich!

"Ausländer in Spanien" erschienen im Verlag 
'Edition für internationale Wirtschaft, Frankfurt am Main
*Betreutes Wohnen in Spanien*

Gemeinschaftsbeitrag mit RA Manfred Wendland, 
Partner der Schiller Rechtsanwälte/ Abogados, San Sebastian

Autor: Dr. Burckhard Löber

 





Immobilien - ABC
Immobilienrecht für Laien
Leitfaden zum Erwerb von Immobilien
kleines Wörterbuch (Immobilienbesitzer)
Baubeschreibung spanisch/deutsch
die nach Spanien auswandern wollen...
 
  mail Artikel weiterempfehlen
NEU! 3. Auflage gerade erschienen:
  Auswandern nach Spanien:
Auswandern nach Spanien - Band 1
Größeres Bild
Auswandern nach Spanien - Band 2
Größeres Bild
   Band1      &      Band2
  Bestellen sie hier!



 Weitere informative Spanien-Portale
 Leben und Wohnen in Spanien
 Reisen online buchen
 Immobilien in Spanien
 Hotels in Spanien
Zurück zur Startseite  Zurück zur Auswahl
 
www.auswandern.com
ist ein Projekt der
IMP-Agentur S.L.

© 1998-2008