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Nur gekennzeichnete Tiere dürfen mit auf Reisen

 

Wenn das Haustier mit auf die Reise darf, braucht es innerhalb der EU einen "EU-Heimtierausweis". Die Ausweispflicht gilt seit 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen und ist kombiniert mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip am Tier und einer Kennzeichnungsnummer zur Identifikation. Ferner muss der gültige Impfschutz gegen Tollwut (mindestens 30 Tage und maximal zwölf Monate vor dem Grenzübertritt) im Ausweis ersichtlich sein. Der Pass ist beim Tierarzt zu bekommen. Bei bereits geimpften Tieren kann der Veterinär die Angaben aus dem "Internationalen Impfpass" in den EU-Heimtierausweis übertragen. 

 

Weitere Infos:  http://www.auswandern.com/Haustiere_auf_Reisen_-_Einreise_in_Spanien_fuer_Ha.1871.0.html





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