Honorar auch ohne Abschluß?

In Spanien gilt ein "Vertragsverhältnis eigenener Art", d.h. anders als in Deutschland ist der Maklervertrag dort nicht gesetzlich geregelt.
Der Kerninhalt einer Maklerpflicht besteht nicht nur in der Zusammenkunft des Verkäufers und des Kaufinteressenten, sondern auch die unterschiedlichen Positionen der Vertragspartner zu harmonisieren, um den Kaufabschluß zu fördern.
Daraus kann jedoch resultieren, dass der Vermittlungsperson durchaus die Interessen beider Parteien vertritt und dementsprechend unter Umständen von beiden Seiten eine Vergütung für seine Dienste verlangen kann,
Die Frage, wann ein Makler sein Honorar beanspruchen kann, beschäftigt die Rechtsprechung daher häufig.
Aus diesem Grunde tun Immobilienvermittler gutes daran, ihre Leistungen und speziell ihre Provisionsfrage schriftlich zu fixieren
Auch die in der Praxis beliebten Mehrlösevergütungen sollen niedergeschrieben und ausdrücklich vorher vereinbart werden. Dem Makler wird dabei ein Fixbetrag vorgegeben, den er für die Immobilie erlösen soll. Was an Geldbetrag darüber hinausgeht, gilt als Provision.
Im Auftragsrecht des Código Civil (spanische Zivilrecht) gibt es eine Vorschrift, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber alles herausgeben muß, was der Auftragnehmer in seinem Mandat erlangt, also auch den Mehrerlös, was bedeutet, dass der Makler auf die üblichen 5 Prozent beschränkt sein würde.
Kann ein Immobilienagent sein Honorar verlangen, wenn ein vermittelter Kauf nicht zustande kommt?
Das spanische Zivilrecht besagt hierzu, dass es für den Anfall einer Provision nur darauf ankommt, ob ein Kaufvertrag zwischen den Parteien aufgrund der effektiven Tätigkeit des Maklers vorläufig abgeschlossen worden ist.
Wird der Vertrag aus diversen Gründen letzendlich doch nicht ausgeführt, hat der Vermittler trotzdem Anspruch auf Vergütung.
Allerdings muß dieser vor Gericht aussagekräftige Beweise für seine ergebnisreiche Tätigkeit erbringen und diese auch im Einzelnen konkret auflisten können.
Susanne Hesse
IMP- Agentur
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