Es kann gute Gründe geben, ein notarielles spanisches Testament zu erstellen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass hierfür dann in der Sache das spanische Erbrecht zur Anwendung käme
Das maßgebliche nationale Erbrecht bestimmt vielmehr weiterhin Ihre Nationalität. Sind Sie Deutscher, so bleibt das deutsche Erbrecht anwendbar, für Schweizer das schweizer Erbrecht.
Andererseits regelt ein deutsches Testament auch die Erbrechtsnachfolge in eine Spanienimmobilie, auch dann, wenn dieses Spanieneigentum im deutschen Testament in keiner Weise erwähnt wurde, respektive erwähnt werden konnte; etwa weil dieses zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch überhaupt nicht erworben war.
Gleichwohl kann es im Einzelfall gute Gründe geben, ein gesondertes notarielles Testament für das Spanienvermögen zu erstellen:
Hier die wichtigsten: