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Gläserne Bankkonten



Seit dem 1. Juli 2005 ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die so manchen EU-Bürger dazu veranlasste, seine ausländischen Konten zu räumen. Denn durch die so genannte „Verordnung zu Zinsinformationen“ sind Banken der meisten europäischen Staaten dazu verpflichtet, Zinserträge von ausländischen Nicht-Residenten an die Finanzämter der Heimat mitzuteilen. Auch Einkünfte aus der Vermietung von Ferienimmobilien sind jetzt grenzüberschreitend sichtbar. Eifrige Steuerbeamte können somit Recherchen darüber anstellen, woher das Vermögen auf Konten von deutschen Bankkunden kommt.

 

Die meisten deutschen Residenten im Ausland wussten gar nichts von dieser neuen Regelung oder haben sie selbst bis jetzt nicht wahrgenommen. Zwar wurde das Thema in Deutschland viel diskutiert, doch in den spanischen Medien tauchte es kaum auf. Größtenteils wurden deutsche Bankkunden nicht einmal informiert. Nur einige erreichte ein Schreiben ihres Kreditinstituts. Die Wenigen jedoch reagierten prompt mit der Kündigung ihrer Konten. Man will sich einfach nicht in die Karten schauen lassen.

 

Dabei hätten alle Kunden durchaus Möglichkeiten die Meldepflicht, zu umschiffen, denn diese gilt nur für die Erträge von Spar- und einigen Anlagekonten (siehe Übersicht).

 

Was bei der Diskussion um die Zinsrichtlinie bisher wenig beachtet wurde: Auch der spanische Fiskus könnte sich nun für die Residenten und ihre Einkünfte, die sie beispielsweise in Deutschland haben, interessieren. Ausschlaggebend, damit die spanischen Finanzbehörden zugreifen können, ist der Lebensmittelpunkt. Das ist der Ort, an dem der größte Teil des Jahres verbracht wird. Eine Überprüfung könnte zum Beispiel anhand von Strom- und Wasserrechnungen erfolgen.

 

 



* zusammengestellt von der Walliser Kantonalbank

 

 

21. Juli 2005

IMP-Agentur

Katja Nagelschmidt

 





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