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Die Europäische Krankenversichertenkarte



Der Krankenschein E-111 hat ausgedient: seit dem 1. Juni 2004 gilt bei Reisen ins europäische Ausland die Europäische Krankenversichertenkarte, offiziell auch EHIC-Karte genannt (European Health Insurance Card). Der neue Ausweis für Europas Kranke ist die erste einheitliche "Währung" auf dem Weg zur Harmonisierung der europäischen Gesundheitssysteme. Sie fungiert als eine Zwischenlösung bis zur für das Jahr 2008 angestrebten europäischen Einigung in puncto Gesundheit.

 

Als Ersatz für den wichtigen Krankenschein E-111 ist die neue Krankenversichertenkarte in allen EU-Ländern sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz gültig. Patienten in diesen Ländern können mit dem neuen Ausweis direkt zu einem Arzt gehen, ohne zuerst eine Krankenkasse aufsuchen zu müssen wie es bislang beim Krankenschein

E-111 der Fall war. Außerdem ist die Europäische Krankenversichertenkarte länger gültig als die ehemaligen Formulare. Sie ist handlicher und unkomplizierter bei Auslandsreisen in mehrere europäische Länder, da weniger Dokumente zur Krankenversicherung vom Reisenden mitgeführt werden müssen.

 

Die blaue Plastikkarte mit den gelben Sternchen ist mit einem Magnetstreifen ausgestattet, auf dem Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer und Auslaufdatum des Versicherten eingetragen sind. Das Leistungsspektrum der EHIC-Karte ist vergleichbar dem des ehemaligen E-111: "Da hat sich nichts geändert", sagt DAK-Pressesprecher Frank Meinert.

 

Nicht alle deutschen Krankenkassen haben die Europäische Krankenversichertenkarte bislang jedoch eingeführt. Grund dafür sind beispielsweise die Kosten. Auch die Dauer der Gültigkeit der Karte variiert von Kasse zu Kasse.

 

Nachzügler

Auch einige europäische Mitgliedstaaten schafften den Start der Karte zum 1. Juni 2004 nicht. Außer Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Slowenien und Spanien, die den Ausweis pünktlich eingeführt haben, müssen die restlichen EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2005 nachziehen. Österreich beispielsweise behilft sich derzeit mit einem "Nachfolgeformular" für den E-111, das die gleichen Bedingungen erfüllt wie die Karte.

 

EHIC-Kartenanforderung in Spanien

In Spanien gemeldete Residenten müssen sich an die Seguridad Social wenden, wenn sie eine Europäische Krankenversichertenkarte (Tarjeta Sanitaria Europea) erhalten wollen. Bei folgenden Geschäftsstellen kann die Karte angefordert und sofort mitgenommen werden:

 

 

N.2.

C/Churruca, 26

03003 ALICANTE(Alicante)                         

Tel. 965 903 133

Fax 965 903 186

 N.3.                                                  

 C/Médico Pascual Pérez, 28

 03001 ALICANTE (Alicante)

 Tel. 965 205 910

 Fax 965 143 756

 

N.1.

C/Dr. Sempere, 28

03803 ALCOY (Alicante)

Tel. 965 333 073

      965 333 106

Fax 965 525 952

 

 N.2.

 C/Tomás Ortuño, 69

 03500 BENIDORM (Alicante)

 Tel. 965 855 905

      965 855 909

 Fax 965 855 906

 

N.3.

C/Marqués de Campo, 52

03700 DÈNIA (Alicante)

Tel. 965 780 022

Fax 965 780 530

 

 N.4.

 C/Fra Jauma Torres, 32 AC

 03204 ELCHE (Alicante)

 Tel. 966 630 670

 Fax 966 630 671

 

N.5.

C/González Bueno, 2

03600 ELDA (Alicante)

Tel. 966 981 140

      966 981 141

Fax 966 980 017

 N.6.

 Avda. De Alcoy, 14

 03100 JIJONA (Alicante)

 Tel. 965 610 284

 Fax 965 612 856

 

N.7.

C/San Augustín, 20

03300 ORIHUELA (Alicante)

Tel. 965 300 006

      966 740 389

Fax 965 302 258

 

 N.8.

 C/Constitución, 10

 03570 VILLAJOYOSA (Alicante)

 Tel. 965 890 194

 Fax 965 891 465

 

 

Die in Spanien herausgegebenen Europäischen Krankenversichertenkarten ersetzen gleich mehrere Formulare. Neben dem E-111 für Reisen ins Ausland gelten sie anstelle der Formulare E-128 (Studenten im Ausland), E-110 (Arbeiter im Ausland) und E-119 (Arbeitssuchende im Ausland). Je nach Versicherungsinhaber ist die Gültigkeitsdauer unterschiedlich. Bei Studenten richtet sie sich nach der Studiendauer, bei Arbeitern nach der Aufenthaltsdauer im Ausland. Spanien-Bewohner mit Residencia können den Ausweis 90 Tage benutzen bevor er abgelaufen ist. Spanische Rentner treffen es dagegen gut: Ihre Karte kann bis zu vier Jahre gelten.

 

Für die Notfallversorgung - keine Privatbehandlung

Die neue Europäische Krankenversichertenkarte gilt in erster Linie für die Notfallbehandlung. Auch chronisch Erkrankte, wie zum Beispiel Dialysepatienten, können sich über die Karte einer Behandlung unterziehen. Der Ausweis gilt aber ausdrücklich nicht für eine Behandlung im Ausland. Dafür bedarf es des Formulars E-112.

 

In Spanien wird die EHIC-Karte von Hospitälern und Gesundheitszentren des öffentlichen Gesundheitswesens (Centro de Salud) akzeptiert. Wer sich jedoch in Zentren mit der Bezeichnung "Clínica" oder "Médico" behandeln lässt, wird zur Kasse gebeten: Es handelt sich hierbei in der Regel um Privatunternehmen, die dann auch privat abrechnen. Ohne das blaue Plastikkärtchen muss der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemeldete Patient auch in staatlichen Krankenhäusern und Arztpraxen - wie jeder Privatpatient - die Kosten übernehmen. Einzige Ausnahme: Bei vorheriger Genehmigung der Auslandsbehandlung durch die Krankenkasse, das heißt mit Kostenübernahmeerklärung.

 

Der Leistungsumfang für einen Spanien-Urlauber mit Europäischer Krankenversichertenkarte richtet sich nach den spanischen Rechtsvorschriften. Das bedeutet, der Tourist hat dieselben Ansprüche wie ein in Spanien Sozialversicherter. Für Medikamente, die vom Arzt eines öffentlichen Zentrums verschrieben wurden, ist eine Kostenbeteiligung von bis zu 40 Prozent fällig. Privatpersonen zahlen den vollen Betrag.

 

Reiseversicherung

Trotz Europäischer Krankenversichertenkarte ist bei Reisen ins Ausland eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert. Sie kostet in der Regel weniger als zehn Euro und bietet eine komplette Absicherung, kommt beispielsweise auch für einen möglichen Rücktransport aus dem Ausland auf, was durch die EHIC-Karte nicht abgedeckt ist.

 

Eine Übersicht mit den besten Angeboten bietet die Internetseite: www.bundderversicherten.de.

 

Die elektronische Gesundheitskarte

Die Europäische Krankenversichertenkarte ist, wie bereits beschrieben, eine Zwischenlösung auf dem Weg der Einigung der europäischen Gesundheitssysteme. Ziel dieser Entwicklung ist die elektronische Gesundheitskarte mit Mikrochip, auf der alle wesentlichen Daten der Patienten gespeichert sind. In Deutschland soll sie bereits 2006 eingeführt werden und die EHIC-Karte ablösen.

 

Die elektronische Gesundheitskarte soll alle wichtigen Patientendaten für die Notfallversorgung enthalten, wie zum Beispiel Blutgruppe, Allergien oder Arzneimittelverträglichkeit. Zudem soll es möglich sein, eine Patientenakte (mit Röntgenbildern) anzulegen sowie eine Liste der Medikamente und die Leistungen der behandelnden Ärzte.

 

Trotz der umfangreichen Informationen wird der Datenschutz groß geschrieben. Ärzte, die die Daten lesen wollen, können dies nur mit einer eigenen Chipkarte (einem sogenannten Ärzteausweis, HPC) tun. Der Arzt kommuniziert via Online-Verbindung mit dem Zentralrechner, auf dem alle Daten gespeichert sind.

 

Auch das gute alte Rezept in Papierform wird mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgedient haben. Ersetzt wird es durch das e-Rezept. Der Apotheker schiebt nur die Karte in das Lesegerät und sieht, welches Medikament benötigt wird. Auch der Apotheker braucht eine eigene Chipkarte.

 

Das Projekt "Elektronische Gesundheitskarte" stellt das derzeit größte IT-Projekt Deutschlands dar. Insgesamt müssen 80 Millionen Karten ausgegeben werden, 350.000 Ärzte, 22.000 Apotheker, 2.200 Kliniken und etwas 300 Krankenkassen vernetzt werden. Namhafte Firmen wie IBM, SAP oder das Fraunhofer-Institut arbeiten an dem mit einem großen Zentralrechner ausgestatteten Telematik-Rahmensystem.

 

 

14.01.2005, Anja Nitschky

 

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