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Reisepass für Vierbeiner



Das Reisen innerhalb der Europäischen Union ist für Haustiere und ihre Besitzer einfacher geworden: Seit dem 1.Oktober 2004 ersetzt der europäische Heimtierpass den Papierkrieg mit Impfnachweisen und Gesundheitszeugnis. Mit dem neuen Dokument können Frauchen, Herrchen und Haustier unbesorgt aufbrechen ohne sich Fragen über die Vorschriften in dem EU-Land ihres Reiseziels stellen zu müssen.

 

Der europaweit einheitliche Reisepass ist Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält alle wichtigen Impfungen und eine eigene Kennnummer des Tieres. Diese Nummer dient der schnellen Identifikation des Vierbeiners, der mit einer Tätowierung oder einem elektronischer Mikrochip gekennzeichnet ist.

Der Mikrochip, der mittels einer Spritze an der linken Seite des Halses unter die Haut gesetzt wird, soll in den kommenden acht Jahren ganzheitlich in der Europäischen Union eingeführt werden. Bis dahin ist zur Kennzeichnung der Tiere die Tätowierung zulässig. Spanien hat in punkto Mikrochip eine Vorreiterrolle eingenommen: Für hier lebende Hunde ist der Chip bereits Pflicht.

 

Nur in Ausnahmefällen kann noch mit den herkömmlichen Impfpässen (Cartilla Sanitaria) verreist werden: dann nämlich, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 – also mit dem Inkrafttreten der Heimtierausweispflicht – ausgestellt wurden und noch einen gültigen Tollwutimpfschutz aufweisen. Ohne den Heimtierausweis kann dem Tier die Einreise in das Land verwehrt werden. Unter Umständen wird es in Quarantäne genommen, wodurch dem Tierhalter erhebliche Kosten entstehen.

 

Der Tierpass gilt in allen 25 Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt und Kroatien.

Bei Reisen nach Großbritannien, Schweden, Irland und Malta sind die Bestimmungen für den Tollwutschutz allerdings strenger reglementiert (Blutuntersuchung auf Antikörper) und es wird zusätzlich eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung verlangt. Insgesamt kann die Behandlung bis zu 5 Monate dauern. Mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt muss das Tier die Impfung erhalten haben.

 

Der Heimtierpass kann von jedem autorisierten europäischen Tierarzt ausgestellt werden.

Die Daten aus bisherigen Pässen können von jedem ermächtigten Tierarzt in den neuen Heimtierausweis übertragen werden, auch wenn die Impfung selbst von einem anderen Tierarzt vorgenommen wurde.

 

Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres.

 

 

25/08/2005

Katja Nagelschmidt

IMP-Agentur

 





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