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Wenn sie ein Landhotel errichten wollen auf den Balearen



In einem spanischen Fernsehquiz wurde kürzlich die Frage nach der Region Spaniens mit den meisten Landhotels gestellt. Die Antwort: Die Balearen und konkret Mallorca.

 

Wer allerdings hier mit dem Gedanken spielt ein Landhotel zu eröffnen, sollte sich vorab genauestens informieren, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

 

Die Vorgehensweise „Erst erstellen und dann nachgenehmigen lassen“ funktioniert nicht mehr. Mit Dekret von 1995 und dazugehöriger Ausführungsverordnung gibt es genaue gesetzlichen Regelungen.

 

Unterschieden wird zwischen den vier Kategorien

 

1.         Landhotel

2.         Agrotourismus

3.         Dorfhotel

4.         Sonstige Einrichtungen

 

Wer nicht die Existenz eines zentralen Wohnhauses seit dem 01. Januar 1940 mit Grundstücksfläche von über 50.000 m2 aufweisen kann, dem bleibt die Alternative Landhotel verschlossen.

 

Bleibt die Alternative eines Agrotourismusbetriebes, aber auch nur bei Existenz eines Wohngebäudes mit Baujahr vor 1960. Zudem muss eine Restlandwirtschaft nachgewiesen werden. Gleichwohl sind diese Rahmenbedingungen sicherlich einfacher vorzufinden.

 

Für ein Dorfhotel ist Voraussetzung, dass sich dieses im Altort oderAltstadtbereich befindet, in einer Mindestentfernung von 500 m von jeglicher touristischer Zone. Das Haus muss ebenfalls vor dem 01. Januar 1940 errichtet sein.

 

Damit ist es allerdings nicht getan. Es müssen eine Vielzahl von Mindestqualitätsstandards sowohl von Raumaufteilung und Räumlichkeiten, wie auch bei Bauqualität und Heizungssysteminstallation eingehalten werden.

 

Natürlich gilt die Maxime „Erst Genehmigungsabschluss, dann Eröffnung“.

 

Und es geht weiter in Sachen Anforderungen: Betriebsorganisation einerseits, sowie Marketing und Auslastung müssen sichergestellt sein. Bei letzterem ist sicherlich die Existenz des Balearischen Agrotourismusverbandes sehr hilfreich.

 

Der Einblick in dessen Website lässt Sie im übrigens die meisten ländlichen Tourismusbetriebe auffinden.

 

Schliesslich sollte Ihr Landtourismusbetrieb noch über das gewisse „Etwas“ verfügen. Hier gibt es eine lange Liste von Möglichkeiten.

 

Geschickt und weniger investitionsträchtig ist natürlich die informatorisch optimierte Einbeziehung der touristischen Möglichkeiten der jeweiligen Umgebung, ...... Reiten, Tennis, Golf, Ausgrabungsstätten, Höhlen, Schiffsausflüge, Strandbeschreibungen, Veranstaltungskalender, Internetzugang und vieles mehr.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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