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Erbschaftssteuer in Spanien, und wie man sie vermeidet



Checkliste und die Kunst der Kombination

 

Es gibt viele Handlungsansätze um die in Spanien tendenziell hohe Erbschaftssteuer zu minimieren.

 

Mit gewisser Regelmässigkeit werden von jeweils interessierter Seite einzelne Handlungsmöglichkeiten als die optimale Einsparvariante gepriesen,

so die Gründung einer Gesellschaft von Dienstleistungsbüros mit Spezialisierung auf die Gründung und Verwaltung spanischer Sociedades Limitadas, S.L. oder die Belastung der Immobilie in Spanien per Hypothekendarlehen offeriert durch von Banken und Finanzdienstleistern und verbunden mit dem Angebot höher verzinster Geldanlagen des Hypothekendarlehensbetrages.

 

Hier haben wir Ihnen siebzehn Rechtsgestaltungsmöglichkeiten aufgelistet, welche überwiegend auch einen Beitrag zur Minimierung der spanischen Erbschaftssteuer leisten können.

 

  1. Einbeziehung der Nachfolgegeneration bereits beim Eigentumserwerb
  2. Umwandlung von Eigentumsrechten in Nutzungsrechte
  3. Vermögensverlagerung nach Deutschland; höhere Freibeträge
  4. Belastung der Spanienimmobilien; Verringerung des Spanienvermögens
  5. Wohnsitznahme in Spanien, Eintragung in Residentenregister u.a., Erschliessung weiterer Freibeträge
  6. Spezifisches notarielles Vermächtnistestament in Spanien; erleichterte Rechtsnachfolge
  7. Umstieg von Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft
  8. Erstellung spanischer Vollmachten
  9. Adoption, Heirat oder Scheidung
  10. Verkauf der Immobilie auf Rentenbasis oder umgekehrte Hypothek
  11. Enterben einzelner Personen per Testament
  12. Notarielle Pflichtteilsverzichte
  13. verkaufen statt vererben
  14. Vermeidung einer Erbengemeinschaft oder steuerstrategische Schaffung
  15. Erbausschlagung oder Erbverzicht; Erschliessung weiterer Freibeträge
  16. Testamentswiederruf und gezielte Neutestierung; Vermeidung Doppelbesteuerung
  17. Reinvestition in andere Hauptwohnsitzimmobilie

 

Die Kunst der optimierten Erbschaftssteuerminimierung allerdings liegt nicht in der Propagierung einer Einzelmaßnahme, sondern in der dem konkreten Einzelfall optimal angepassten Maßnahmenkombination, der maßgeschneiderten Lösung.

 

Diese wiederum setzt zunächst eine fachkundige Einzelfallanalyse voraus.

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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