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Erbschaftssteuer-Senkung

 

Das Land Valencia verteilt Geschenke: Zum Jahresbeginn 2007 wurde die Erbschaftssteuer auf ein Prozent gesenkt. Dieser symbolische Betrag gilt für Spanier und Residenten, die ihren ersten Wohnsitz in der Communidad Valencia haben. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl Erbe als auch Erblasser Residenten im Land Valencia sind.

 

Aber nicht nur die Erbschaftssteuer wurde um 99 Prozent gesenkt, auch die Schenkungssteuer kann sich um diesen Prozentsatz vermindern, wenn der ursprüngliche Schenkungssteuerbetrag die Summe von 420.000 Euro nicht übersteigt. Auch hier müssen Eltern oder Kinder jedoch im Land Valencia ansässig sein. Besitzt der Schenkende ein Vermögen von über zwei Millionen Euro, trifft diese Steuererleichterung allerdings nicht zu.

 

Laut Schätzungen der Landesregierung können jährlich ungefähr 58.000 Einwohner von der neuen Regelung profitieren.

 

8-01-07  Marion Schmitt

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