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Erbrechtshotline für Spanien



Wenn alles schnell gehen muss:

 

Die Gestaltung der Vermögensnachfolge sollte man in Ruhe und wohlüberlegt angehen werden Sie sagen, und Sie haben Recht.

Ist der Erbfall erst eingetreten sind zunächst andere Dinge vorrangig, werden Sie sagen. Und auch hier haben Sie grundsätzlich Recht.

Gleichwohl gibt es gerade bei Immobilienvermögen in Spanien eine Reihe typischer Situationen in welchen eine schnelle Reaktion angesagt ist.

Die Gründe liegen vor allem in der hohen Erbschaftssteuer wie auch in der komplizierteren Rechtsnachfolgeabwicklung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Was nun kann oder muss wer noch kurzfristig wann veranlassen? Wann ist eine Hotline in Sachen Erbrecht für Spanien wichtig?

Prinzipiell dann, wenn nicht rechtzeitig eine durchdachte Regelung speziell für das Spanienvermögen vorbereitet wurde.

Wie oft sagt der 80-jährige Spanienimmobilieneigentümer "Das hat ja alles noch Zeit". Aber unser aller irdische Lebensperiode ist begrenzt.

Ist die Lebenserwartung dann plötzlich nur noch sehr kurz, können durch die schnelle richtige Handlung der Familie noch viel Aufwand und Kosten vermieden werden.

 

Angezeigt sein können folgende Maßnahmen:

 






Auch potenzieren sich nach Erbfällen mit weiterem Zuwarten die Abwicklungsprobleme oft dann, wenn auch die Erben bereits hochbetagt sind.

Bei deren zeitnahem Nachversterben  oder auch nur bei  Eintritt von Geschäftsunfähigkeit wird ein Erbfall dann mitunter zur unendlichen Geschichte.

Die Nachbarschaft in Spanien wundert sich dann, warum das Haus jetzt schon seit Jahren unbewohnt ist und langsam zur Ruine verfällt.

Zur zügigen Abwicklung eines Erbfalles in Spanien macht eine Erbfallhotline Sinn, für die lebzeitige kurzfristige Beratung kann eine Erbrechtshotline mit schnellen Auskünften ebenfalls Sinn machen.

Vorzugsweise werden natürlich rechtzeitig die richtigen Vorsorgemaßnahmen ergriffen.

Eine zentrale Handlungsempfehlung in diesem Zusammenhang: Rechtzeitig die richtigen Vollmachten für die richtigen Personen erstellen. Dies ist im Übrigen oft keine Einbahnstrasse. Das gilt namentlich für Eheleute, welche zugleich die Rechtsstellung des Miteigentümers einer Spanienimmobilie innehaben.

Abschließend noch zum Wort "Hotline" in diesem Zusammenhang. Das ist der schnelle Draht zum Experten, der Ihnen mit spezifischer Erfahrung schnell den sicheren Rat geben und die kurzfristig notwendigen Maßnahmen organisieren kann.

 

Günter Menth

Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland

Rechtsanwalt – Abogado inscrito

Tel.:        971 – 55 93 77

Fax:        971 – 55 93 68

e-mail: info@erbrechtshotline-spanien.de

http://www.copp-menth.de/erbrecht.htm

 





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