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Erbrecht & Spanien: Ein Fragen-/Antwortenkatalog



In zehnjähriger Tätigkeit spezialisiert auf diesen Themenbereich mit Doppelstandort in Deutschland und Spanien hat Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth nachhaltige Praxiserfahrungen sammeln können, um Ihnen nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Rechtsthematik präsentieren zu können, welche jede Familie mit Spanienvermögen nachhaltig interessieren dürfte; und die Zahl dieser Familien in Deutschland nähert sich schrittweise der Millionengrenze.

 

Zentrale Regelungspfeiler im Rahmen dieser Thematik sind gleichermassen die Minimierung der spanischen Erbschaftssteuer wie die rechtssichere Erbrechtsnachfolge vor dem Hintergrund der individuellen Zielsetzung von Mandantenseite.

 

 

1.

F:

Welches nationale Erbrecht kommt bei Nachlassvermögen in Spanien zur Anwendung?

A:

Immer das nationale Erbrecht des Erblassers.

 

2.

F:

Wie lässt sich die hohe spanische Erbschaftsteuer minimieren?

A:

Die wesentlichen Eckpfeiler sind die intelligente lebzeitige Vermögenszuordnung, Steuerwohnsitzwahl und Testamentsgestaltung einerseits sowie im Bedarfsfall eine Erbausschlagung zugunsten der Kinder sowie die adäquate Annahmepreisfixierung nach dem Erbfall.

 

3.

F:

Zu welchem Zeitpunkt sollten Sie sich zur Optimierung der Rechtsnachfolge in Spanien beraten lassen?

A:

Drei Zeitpunkte sind von zentraler Bedeutung:

1. Vor Abschluss des notariellen Immobilienkaufvertrages

2. Wenn die Vermögensverhältnisse stabil und die Rechtsnachfolge weitgehend geklärt ist

3. Direkt nach dem Erbfall zur Beachtung auch von Fristen

 

4.

F:

Wer ist der geeignete Beratungspartner?

A:

Jeder auf die Erbrechtsnachfolge in Spanien spezialisierte Rechtsanwalt mit entsprechender Praxiserfahrung vor Ort und Kenntnis beider Rechtsordnungen und Sprachen.

 

5.

F:

Welche sind die gefährlichsten Steuerfallen bei der Rechtsnachfolge in Spanienvermögen?

A:

Das in Deutschland so beliebte Berliner Ehegattentestament und eine ungeprüfte Rechtsnachfolge bei nichtehelichen Lebenspartnern und sogenannten Patchworkfamilien.

Hier besteht dringenster Beratungsbedarf.

 

6.

F:

Wie hoch sind Beratungskosten und mögliche Einsparpotentiale?

A:

Eine Vorabklärung ob weiterer Beratungs- oder Handlungsbedarf besteht, ist regelmässig im Rahmen einer Erstberatungsgebühr von 190,- € zzgl. USt. per Telefon, Mail oder Beratungstermin möglich.

Im Übrigen entstehen je nach Werthöhe Anwaltskosten von 1.000 € bis 4.000 €.

Analog ist auch das Einsparpotential mit steigendem Wert höher.

Regelmässig bewegt sich dies in der Größenordnung von 5.000 € bis mehrere 100.000 €

 

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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