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Erbprozesse deutscher Vererber finden meist vor deutschen Gerichten statt - Erfahrungen als spezialisieter Anwalt



Auch wenn ein Deutscher bereits vor mehr als vierzig Jahren nach Spanien ausgewandert ist und dort seine gesamte berufliche Laufbahn verbrachte und eine Spanierin geheiratet hat – bei seinem Versterben bleibt das deutsche Erbrecht massgebend und nach § 27 der deutschen Zivilprozessordnung, ZPO, bleibt auch die deutsche Gerichtszuständigkeit eröffnet.

 

Die Erbscheinserteilung erfolgt regelmässig beim Nachlassgericht in der Region des letzen deutschen Wohnsitzes des Vererbers in Deutschland, der dort oft letztmalig vor mehr als 40 Jahren wohnte.

 

Ein Anachronismus, hat man vergessen, hier die Regelungen des internationalen Rechtes an die heutigen Migrationsbewegungen anzupassen? Wohl kaum.

 

Denn die Rechtspraxis zeigt, dass in den meisten Fällen die Erben und Vermächtnisnehmer sehr wohl noch mehrheitlich in der Ursprungsregion angesiedelt sind.

 

Wollen Sie allerdings diese Situation ändern, so können sie zumindest als künftiger Vererber, - und das sind wir alle die wir im Laufe unseres Lebens Vermögenswerte angehäuft haben – das Erbrecht ihres neuen Lebensmittelpunktlandes zum massgebenden machen, indem Sie die jeweilige Nationalität, also beispielsweise die spanische, annehmen.

 

Im deutsch-spanischen Verhältnis stellen Sie dann allerdings Ihren Ehegatten schlechter, wollen Sie das auch? Einem Nationalitätenwechsel sollte daher also eine entsprechende, zuvor eingeholte Rechtsinformation vorausgehen.

Der Nationalitätenwechsel allerdings ist der Ausnahmefall.

 

So ist auch der Autor dieser Zeilen häufig bi Gerichtsterminen deutschlandweit vertreten, weil trotz Spanienlebensmittelpunkt lebzeitig kein Nationalitätenwechsel stattgefunden hat und lernt so schrittweise alle massgeblichen Gerichtsstandorte Deutschlands kennen. Übrigens: Kaum einer der Richter vermag sich die Frage nach der konkreten Anwaltstätigkeit im Urlaubsland Spanien verkneifen und viele von ihnen kennen Mallorca schon von diversen Urlaubsaufenthalten. Für den Anwalt ist ein solcher Gerichtstermin regelmässig mit einem Arbeitstag des fliegenden Arbeitsplatzes verbunden, mit kombinierten Flug- und Bahnfahrtzeiten, ausserdem heisst es oft sich schnell in einer noch unbekannten deutschen Stadt zurechtzufinden. Die Hinfahrt vor Ort zum Gericht findet regelmässig mit dem Taxi statt.

 

Um nun diesen Gerichtstag in Deutschland nicht zum Arbeitsausfalltag werden zu lassen, gilt es, sich jeweils mit reisetauglichen Akten auszustatten und entsprechend passende Flugzeug- und Bahnsitzplätze auszuwählen. Zudem lässt sich auf deutschen Flughäfen und Bahnhöfen trefflich nach interessanter Literatur, auch Fachliteratur, stöbern, meist sind dies Tage mit erheblichem Innovationspotential.

 

 

Autor: Günter Menth, Rechtsanwalt - http://www.copp-menth.de/

 





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