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Erbkonflikte außergerichtlich beilegen hat viele Vorteile



Mediation bei Spanienvermögen:

Erbkonflikte außergerichtlich beilegen hat viele Vorteile.

Warum nicht die Urlaubsatmosphäre auf Mallorca nutzen?

 

Bei Erbauseinandersetzungen werden oft erhebliche Nachlassteile verprozessiert, Nerven und Lebensqualität gehen verloren und allein der Zeitablauf ist oft eine teure Angelegenheit.

Wie aber können verhärtete Fronten aufgebrochen werden und die gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden?

Eine Möglichkeit ist der Einsatz eines Mediators, eines Fachmannes also der in der Lage ist, den Sachverhalt juristisch neutral zu bewerten und beide Seiten von den Vorteilen der Einigung zu überzeugen.

Ist Vermögen in Spanien betroffen, dann sollte die Fachkunde naturgemäss auch die notwendigen Kenntnisse betreffend die Vermögensnachfolge in Spanien umfassen, wobei auch spanisches Recht und Praxiswissen zur Abwicklung erforderlich ist.

Wird ein Anwalt als Mediator tätig, so darf dieser allerdings weder im Vorfeld noch im Anschluss an die Mediation eine Partei rechtlich beraten oder vertreten.

Können sie sich also in der Sache mit der Gegenseite nicht einigen, besteht aber beidseits Interesse ebenso an einer kurzfristigen Regelung wie auch Bereitschaft, den ausgearbeiteten Vorschlag eines Fachmannes anzuerkennen, dann macht die Einschaltung eines Mediators Sinn.

Nun gibt es ein im Leben oft hilfreiches Prinzip: Hast Du ein Problem zu lösen, dann verbinde dies mit etwas Angenehmen. Dieses Angenehme kann dann beispielsweise ein Urlaubsaufenthalt auf der Ferieninsel Mallorca sein, welche über ein Netz ausgezeichneter Flugverbindungen in alle wesentlichen Städten Deutschlands verfügt.

Entfernungen innerhalb von Deutschland können so elegant überwunden werden..

Und wie läuft eine derartige Mediation rein praktisch ab?

 

 






Und noch ein Vorteil der Mediation: Keine Partei braucht zu befürchten, „überfahren“ zu werden und einen ihr nicht genehmen Vorschlag des Mediators annehmen zu müssen.

Beim Mediationsverfahren bleiben beide Parteien in ihrer Entscheidung frei. Es gibt also auch keinen beide Parteien verpflichtenden Schiedsrichter.

Wählen Sie einen sehr versierten fachkundigen Meditor aus, dann werden im übrigen beide Parteien davon profitieren, etwa indem steuerlich optimierte Lösungen entwickelt werden und beiden Parteien entsprechende Steuerersparnisse zugute kommen.

 

 

Günter Menth

Rechtsanwalt & Abogado inscrito

Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland

Tel.: 971 – 55 93 77

Fax: 971 – 55 93 68

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





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