Einfuhr und Ummeldung eines Motorrades

Wenn Sie in Spanien Resident sind und Ihr auf Sie angemeldetes Motorrad melden wollen - dann handelt sich in Ihrem Fall um eine Ummeldung. Wenn Sie ein Motorrad aus dem Ausland importieren, dann spricht man von Einfuhr. Sollten Sie aus einem Nicht EU-Land kommen, dann benötigen Sie zur Einfuhr eine Zollbescheinigung.
ITV /TÜV Prüfstelle
Bei der ITV Prüfstelle erfolgt die Untersuchung zur Erstellung des spanischen Fahrzeugbriefes (Ficha técnica). Wenn Ihr Motorrad eingeführt wurde, benötigen Sie außerdem noch eine Homolegation (Ficha técnica reducida). Im Normalfall erhalten Sie diese Bescheinigung von der spanischen Niederlassung Ihres Motorradherstellers. Falls das nicht möglich ist, führt auch ein autorisierter Ingenieur diese Untersuchung durch.
Beim Rathaus des Hauptwohnsitzes wird dann die Verkehrssteuer bezahlt. Die Zulassungssteuer hingegen, wird beim Finanzamt bzw. in manchen Gemeinden bei den öffentlichen SUMA Büros entrichtet. (7% des Listenwertes des Motorrades werden erhoben)
Falls Ihre Residencia nicht älter als 6 Monate ist und Ihr Motorrad vor dem Umzug nach Spanien 12 Monate in einem EU -Land gemeldet war, können Sie sich von der Zulassungssteuer befreien lassen.
Dazu benötigen Sie folgende Dokumente:
Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
Anmeldebescheinigung des Rathauses
Original und Fotokopie der Residencia. (falls vorhanden)
Mit den Bescheinigungen (ITV und Steuerbelegen) wird die Motorradummeldung beim Verkehrsamt beantragt. Die spanische Fahrerlaubnis (Permiso de Circulacion) kann nach etwa einer Woche abgeholt werden. Gegen Vorlage dieser Papiere wird in einigen Ländern ein spanisches Kennzeichen angefertigt.
Sollten Sie Nichtresident sein, können Sie selbstverständlich auch problemlos ein Motorrad ummelden. Sie benötigen eine NIE Nummer (Numero de Identificación del Extranjero) , die Sie sich selbst bei Ihrem zuständigen Kommissariat ausstellen lassen können (oder Sie beauftragen eine Gestoria) Sie müssen Ihren Wohnsitz nachweisen, entweder per Escritura oder per Mietvertrag bzw. eine Anmeldebescheinigung des zuständigen Rathauses vorlegen. Freistellung der Ummeldesteuer ist für Nichtresidenten allerdings nicht möglich.
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