Google
 


Stichwortsuche:
Web
auswandern.com
  
Google
Das Wetter in:


Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits
Auswandern Auswandern


Die eigene Immobilie in Spanien verkaufsreif machen - oft eine schwierige Aufgabe



 Vor längerer Zeit haben Sie ein Haus in Spanien käuflich erworben oder geerbt. Jetzt steht deren Verkauf an. Der beauftragte Makler stellt dann oft fest, dass die Immobilie im aktuellen Rechtszustand zu einem akzeptablen Preis unverkäuflich ist. Die Gründe sind vielfältig.

 

Nachfolgend eine Auflistung einer Reihe typischer Gründe, welche uns als Rechtsanwalt auf Mallorca mit gewisser Regelmässigkeit beschäftigen:

 

  1. Fehlende Grundbucheintragung insgesamt, oder für einen Neu- oder Anbau ist die Neubauerklärung noch zu tätigen.
  2. Baukörper sind im Kataster nicht korrekt registriert.
  3. Ideelle Miteigentümer von eigenständig bewohnten Gebäuden müssen eine Grundstücksteilung vornehmen.
  4. Miteigentümergemeinschaften einigen sich nicht über den Verkauf
  5. Der Hausbau ist bauordnungsrechtlich nicht beendet, es fehlt die Bewohnbarkeitsbescheinigung.
  6. Ohne Baugenehmigung errichtete Gebäudeteile müssen vorab legalisiert werden.
  7. Kein Anschluss an das Stromnetz.
  8. Frühere Nießbrauchsrechte oder Dienstbarkeiten müssen aus dem Grundbuch gelöscht werden.
  9. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die meisten dieser Praxisprobleme sind lösbar, wenngleich oft mit einem höheren Finanz- und vor allem Zeitaufwand. So kann der Anschluss an das öffentliche Stromnetz für Eigentümer von Landfincas mehrere Zehntausend Euros und schnell mehr als ein Jahr Zeitaufwand kosten. Die Realisierung des aktuellen Verkaufsvorhabens ist damit zeitlich nicht möglich.

 

Die Schlussfolgerung: Bei mittelfristiger Verkaufsabsicht empfiehlt sich, die Vorprüfung der Verkaufsreife. Bei dieser Gelegenheit wird dann regelmässig auch die Nichteintragung oder Baurechtswidrigkeit von Gebäudeteilen aufgedeckt. Gegebenenfalls muss eine Nachgenehmigung eingeleitet oder die Frist von acht Jahren bis zum Erreichen der Bestandssicherung abgewartet werden.

 

Auch Grundstücksteilungsverfahren, wenn sie denn im Einzelfall rechtlich möglich sind -, nehmen viele Monate in Anspruch. Üblicherweise müssen hierbei auch Architekten und Vermesser eingeschaltet werden.

 

Bei Erbengemeinschaften sind oft adäquate, dem spanischen Recht entsprechende, Vollmachten zu erstellen und Erbauseinandersetzungsverträge zu konzipieren.

 

Zu einem unfassenden Check der Verkaufsreife spanischer Immobilien gehört darüber hinaus die Einbeziehung steuerlicher Aspekte.

 

Stehen Steueränderungen an, - wie etwa zum Jahresbeginn 2007 -, sind auch steueroptimierte Zeitfenster für den Verkauf anzuvisieren oder eine vorbereitende Wohnsitzwahl vorzunehmen.

 

Schliesslich kann aus ökonomischer Sicht vor dem Verkauf des Ferienhauses in Spanien auch eine Renovierung oder bauliche Ergänzung, zum Beispiel mit einem Schwimmbad, wirtschaftlich sinnvoll sein.

 

 

Eine Information der

Anwaltskanzlei Menth

e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

weitere Rechts- und Praxistipps:

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

 





Weitere Artikel zum Thema Immobilienrecht



Neue Steuervorteile bei Immobilienverkauf in Spanien
Immobilie in Spanien erwerben? So entscheiden Sie sich richtig!
Erwerb einer Spanienimmobilie über eine spanische S.L.
Acht Rechtstipps zu Immobilienkauf und Rechtsnachfolge in Spanien
Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Spanien
Bei Scheidung bedarf die Spanienimmobilie besonderer Berücksichtigung
Der Kaufvertrag über eine spanische Immobilie unter Deutschen
Die Maxime bei Miteigentum an Spanienimmobilien: Klare vertragliche Regelungen von Anfang an
Die eigene Immobilie in Spanien verkaufsreif machen - oft eine schwierige Aufgabe
Schnelle Umschreibung im spanischen Grundbuch - Es ist nicht immer so einfach
Spanisches Immobilienrecht
Spanisches Wohnmietrecht
Spanische Eigentumswohnung
Ankauf von Spanienimmobilien
Honorar auch ohne Abschluß
Der Maklervertrag
Die Rechtssicherheit des Immobilienkaufes in Spanien beginnt beim Maklervertrag
Typische Zweifel nach Immobilienkauf
Lebzeitige Immobilienübertragung in Spanien
Immobilienbesitz in Spanien
Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb in Spanien
Grundstücksgrenzen
Falsche Grundstückgrößeneintragung im Grundbuch
Hauserwerb in Spanien
Immobilienkaufvertrag
Errungenschaftsgemeinschaft
Wer haftet bei Baumängeln?
Immobilien auf Mallorca und anderswo in Spanien
Eröffnung eines Landhotels auf den Balearen
Fünf Rechtsfallen in Spanien
Ersteigern Sie Ihre Immobilie auf Mallorca
Aufrechnung bei Baumängeln?
Die Apostille
Der Immobilien-Ratgeber Spanien 2006
Finanzierung von Spanienimmobilien
Neue Steuerreform Spanien
Keine Gewinnsteuer in Spanien beim Verkauf der Hauptwohnsitzimmobilie und Ankauf einer neuen, weitere aktuelle steuerliche Erleichterung
Bewohnbarkeitsbescheinigung Spanien
Sind sie Immobilieneigentümer in Spanien?
die nach Spanien auswandern wollen...
 
  mail Artikel weiterempfehlen
NEU! 3. Auflage gerade erschienen:
  Auswandern nach Spanien:
Auswandern nach Spanien - Band 1
Größeres Bild
Auswandern nach Spanien - Band 2
Größeres Bild
   Band1      &      Band2
  Bestellen sie hier!



 Weitere informative Spanien-Portale
 Leben und Wohnen in Spanien
 Reisen online buchen
 Immobilien in Spanien
 Hotels in Spanien
Zurück zur Startseite  Zurück zur Auswahl
 
www.auswandern.com
ist ein Projekt der
IMP-Agentur S.L.

© 1998-2008