Ja, das kann schon sein. Das Sie sich diesbezüglich in Sicherheit wähnen. ABER: Seinerzeit erhielt man eine dünne gelbe Durchschrift des Antrags, die keineswegs mit dem Original zu verwechseln ist. Auf dieser Durchschrift steht auch deutlich lesbar "Solicitud", also "Antrag".
Wer mit diesem Antrag nach Hause ging, und dachte, alles sei damit erledigt, da ja bereits eine vorläufige Nummer darauf vermerkt war, und versäumte, einige Wochen später erneut zur Nationalpolizei zu gehen, um die zugewiesene ständige Nummer auf dem weißen Formular in Empfang zu nehmen, dem fehlt dieses Blatt jetzt.
Denn die Polizei schickt die bestätigte NIE und das Formular weder zu, noch benachrichgt sie den Empfänger. Werden die richtigen NIE Formulare nicht abgeholt, ist die Polizei verpflichtet, sie nach drei Monaten zu vernichten. Danach muss der Antragsteller ein Duplikat der Nummer anfordern und erneut den Antrag auf das richtige Formular stellen.
Das gültige allgemein anerkannte Formular ist ein weißes DIN A 4 Blatt, auf dem in einem schwarzen umrandeten Kästchen die NIE vermerkt ist.
Ganz alte NIE Formulare, auf denen die Nummer möglicherweise noch handschriftlich vermerkt ist, werden vielfach nicht mehr anerkannt.
Wer im Besitz einer alten NIE Nummer auf gelbem Zettel ist, sollte sich ein Duplikat ausstellen lassen. Um dieses Duplikat zu bekommen, ist leider ein Gang zum zuständigen Kommissariat der Nationalpolizei notwendig.