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Cedula de Habitalidad – Die Bewohnbarkeitsbescheinigung

Bewohnbarkeitsbescheinigung

Wer in Spanien ein Eigenheim beziehen möchte, darf rechtlich gesehen nicht ohne die „Cedula de Habitalidad“ in sein neues Haus ziehen. Diese Bewohnbarkeitsbescheinigung ist notwendig, um Verträge mit den Versorgerfirmen zu machen, um Strom und Wasser zu erhalten, sowie um zu bestätigen, dass eine Baugenehmigung vorliegt, um legal in seinem Heim leben zu können.

Das Dokument wird entweder auf Antrag des Bauherrn im Rathaus ausgestellt, oder der Bauträger übernimmt die Angelegenheit. Es muss bescheinigt werden, dass das Gebäude alle notwendigen Vorraussetzungen erfüllt um bewohnbar zu sein, außerdem wird bestätigt dass alle nötigen Wasser- und Stromleitungen bestehen und den Sicherheitsbedingungen entsprechen. Diese Zertifikate erhält man von Klempnern und Elektrikern.

Es gibt jedoch Fälle in denen das Rathaus das Ausstellen der Cedula noch herauszögert, da der Bauträger noch keinen Antrag stellen will. Wenn dies geschieht, liegt es meist an den folgenden Problemen:

 

• Wenn aufgrund nicht zufriedendstellender Bauweise der Bauherr noch Geld zurückhält

• Wenn noch Zahlungen an Subunternehmer ausstehen und Klempner oder Elektriker somit keine Funktionsbescheinigung ausstellen

• Wenn nicht alle infrastrukturellen Auflagen, alle Zahlungsbeiträge oder Abtretungen komplett erfüllt worden sind

• Wenn es keine Neubauerklärung gab

 

 

Um den Bauträgern nicht ausgeliefert zu sein, hat man auch die Möglichkeit als Bauherr selbst den Antrag im Rathaus einzureichen. Dafür benötigt man die folgenden Dokumente:

 

Kopie des Personalausweises

Bauendabnahme, vom Architekten und Bauleiter ausgestellt und mit

Sichtvermerk der Architektenkammer versehen

Baugenehmigung

Baubeschreibung + Zertifikat, dass die Übereinstimmung mit Baugenehmigung und Architektenplänen bestätigt

Beleg der Suma über gezahlte Grundsteuer (IBI)

Eigentumsnachweise (Kaufvertrag, Escritura, Genehmigungen, dass Wasser- und Stromabschlüsse den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und somit Verträge mit den Versorgungsunternehmen geschlossen werden können)

• Ggf. Installationsnachweis einer kollektiven Fernsehantenne

• Beleg der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr für die Cedula (wird im Rathaus bezahlt und ist abhängig von der Wohngröße). Die Gebühr beträgt im Durchschnitt 30 Euro.

 

Sollten die Bauunterlagen trotzdem noch nicht vollständig sein, besteht noch die Möglichkeit über das Wohnungsbauamt in Valencia zu gehen, wo dann entschieden wird, ob die Cedula de Habitalidad“ ausgestellt werden kann.

Wer jedoch legal baut, ist automatisch im Besitz von den Papieren des Bauprojektes und den Baugenehmigungen und kann somit sofort den Antrag stellen. Dann findet nur noch der Besuch eines Inspektors statt, der Immobilie und die Ausführung aller Bedingungen überprüft. Eventuelle Abweichungen müssen behoben werden. Ist alles in Ordnung, erhält man die Cedula und kann in sein neues Heim ziehen.

 

 





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