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Beseitigung der Steuerdiskriminierung



Die Europäische Kommission hat Spanien wegen „diskriminierender Besteuerung von Nicht-Residenten“ vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Im Juni 2005 hatte die Regierung in Madrid dem Ultimatum aus Brüssel zur Behebung der ungleichen steuerlichen Behandlung von Nichtresidenten keine Beachtung geschenkt.

 

Die EU-Kommission stört vor allem die Besteuerung der Wertzuwächse (plusvalía) beim Verkauf einer Immobilie in Spanien. Während der spanische Fiskus Nicht -Residenten zu einer Versteuerung von 35 Prozent verpflichten, werden Residenten nur mit 15 Prozent zur Kasse gebeten.

Nach Meinung der Kommission kommt die „systematisch höhere Besteuerung von Nicht-Residenten“ einer „indirekten Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit“ gleich, was gegen das EU-Recht und zudem gegen zahlreiche Direktiven zur Kapital- und Dienstleistungsfreiheit auf dem Binnenmark verstößt.

Auch in einem weiteren Punkt muss sich Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten: Wer seinen Wohnsitz in Spanien gemeldet hat(Residenten), zahlt 15 bis 45 Prozent Einkommensteuer. Wer seinen Wohnsitz aber im Ausland hat, muss pauschal 25 Prozent abführen.

Diese Differenz kann dazu führen, dass es für Arbeitgeber vorteilhafter ist, eher Einheimische zu beschäftigen als nicht gemeldete EU-Ausländer. Darüberhinaus ist die pauschale Besteuerung mit 25 Prozent insbesondere für Geringverdiener nachteilig, da sie an ihr jeweiliges Heimat-Finanzamt unter Umständen durchaus weniger abführen müssten.

 

Susanne Hesse

 





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