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Autoeinfuhr Deutschland - Spanien

Wer ein Fahrzeug von Deutschland nach Spanien einführt, sollte einen Computer haben. Das nötige Formular 576 der Steuerbehörden ist nur noch online zu bekommen und zu bearbeiten. Hat der Besitzer keinen Computer, so bleibt ihm nur der Weg zu einer Gestoria (Dienstleistungsbüro). Das Formblatt selbst ist dabei noch das geringste Übel. Zuvor muss der Neuankömmling in Spanien das s.g. Nutzerzertifikat besorgen. Nur mit diesem Code kommt der Fahrzeughalter an das Formblatt. Ein äußerst aufwendiges Procedere. Auf der Seite der Steuerbehörde www.aeat.es geht der Nutzer dann auf den Punkt „Impuestos de matriculacion oder unter Oficina Virtual unter Presentacion de Declaraciones auf das Formular 576, das er ausfüllen muss. Daraufhin erfährt er die Höhe der Zulassungssteuer. Die kann er sofort über Kredit- oder Debitkarte einzahlen und anschließend das Formular digital abschicken. Automatisch wird dem Benutzer ein Belegzertifikat zugewiesen. Dieses benötigt er bei der Ummeldung bei der Zulassungsstelle Trafico. Auch bei der hat sich mittlerweile etwas verändert: Für die Ummeldung sei unter Umständen die Homologation durch einen zugelassenen Ingenieur nicht mehr notwendig, denn mittlerweile besitzen europäische Autos eine CoC , eine EU – weite Typengenehmigung. Dieses Dokument liefern die Händler üblicherweise mit aus. Ansonsten kann man es bei ihm anfordern. Weitere wichtige Schritte sind: Zuerst eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (empadronamiento), dann die Beantragung einer NIE-Nummer bei der Nationalpolizei, die technische Abnahme durch die ITV, die Zahlung der KFZ-Steuer bei der Suma und letztlich die Einreichung aller Dokumente bei Trafico. Wer wissen will, wie teuer einen die Steuer zu stehen kommt, kann unter dem link www.descargas.aeat.es/campanyas/iedmt/turismos_2006.pdf den Wert seines Wagens ermitteln. Von dem Zeitwert gehen entweder sieben oder zwölf Prozent entsprechend der Hubraumgröße als Impueste de Matriculacion (Zulassungssteuer) an den spanischen Fiskus ab. Diese Steuer wird umgangssprachlich als Einfuhrsteuer bezeichnet. Steht nun noch eine Halteränderung beim Fahrzeug an, so muss erneut eine Steuer gezahlt werden: die „impuesto sobre trransmisiones patrimoniales.“. Sie schlägt mit vier Prozent vom Zeitwert zu Buche. Insgesamt kommt folgende Rechnung auf den Autobesitzer zu : Homologation (wenn nötig) 90 bis 110 Euro ITV: 85 Euro Zulassungsstelle: 68 Euro Schilder: ca. 17 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für die Steuern. Auf die Einführung von Nutzfahrzeugen muss in Spanien keine Zulassungssteuer gezahlt werden. Unter Umständen kann der Autobesitzer den PKW auch ohne Zulassungssteuer einführen. Wenn er nämlich seit sechs Monaten Hlater des Fahrzeugs ist und es als Umzugsgut deklariert. Allerdings muss das Auto bis spätestens vier Wochen nach der Anmeldung in Spanien eingeführt werden. Dafür muss der Nutzer das Dokument 060 unter www.aeat.es ausfüllen.Er muss ferner in den vergangenen zwei Jahren in seinem Heimatland einen festen Wohnsitz gehabt haben. Über diesen Wohnsitz braucht er eine Deklaration des Honorarkonsulats, das weitere 30 Euro kostet. Denia, den 26. April 2007





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