Die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) innerhalb von 6 Monaten nach Wohnortwechsel vorzunehmen.
Der erste Schritt für die neue Zulassung des Fahrzeugs ist die Homologación. Hierbei muss der Fahrzeugbrief von einem zugelassenen Industrie-Ingenieur übersetzt und das Fahrzeug vermessen werden. Die Kosten liegen bei ca. 120€.
Beim I.T.V, dem spanischen Pendant des TÜV, ist dann eine technische Inspektion fällig. Hier werden zwei Kopien der Tarjeta de Inspección técnica ausgestellt, die später beim spanischen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen.
Die festgestellten Merkmale werden in den neuen spanischen Fahrzeugbrief Ficha Técnica übertragen. Die Fehlersuche bei der Inspektion erfolgt sehr gewissenhaft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75 bis 100 €.
Bei der Hacienda, dem Spanischen Finanzamt, wird nun eine Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) fällig. Sie richtet sich nach dem Zeitwert und der Motorisierung des Fahrzeugs.
Der Zeitwert ergibt aus dem Neuwert des Wagens abzüglich eines jährlichen Wertverlustes, welcher durch die Finanzbehörden anhand veröffentlichter Tabellen (www.boe.es) ermittelt wird.
Ist der Hubraum eines Benziners kleiner als 1.600 Kubikmeter bzw. der eines Diesels kleiner als 1.910 Kubikmeter, beträgt die Zulassungssteuer 7% des Zeitwerts. Liegen die Werte darüber, steigt die Steuer auf 12%.
Die Steuernummer N.I.E, die persönlichen Steuerstrichcodes, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls An- und Abmeldepapieren des Wohnsitzes in Deutschland sind in der Hacienda einzureichen.
Die Behörde prüft dann, ob und wie viel Zulassungssteuer zu zahlen ist. Ein entsprechender Bescheid, der über eine Bank zu begleichen ist, kann innerhalb kurzer Zeit abgeholt werden.
Die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) ist relativ niedrig und wird jährlich an die Gemeinde, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezahlt. Sie ist in den einzelnen Provinzen Spaniens leicht unterschiedlich und nach Motorkapazität gestaffelt.
Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, Empadronamiento und dreifachen Kopien werden nun auf der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) eingereicht. Hat man die fälligen 65,20 € gezahlt, kann man am nächsten Tag die Matricula, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen.
In einem der von Trafico ausgewiesenen Läden können nun die spanischen Nummernschilder gekauft werden.
Es wird empfohlen, die Abmeldung in Deutschland erst durchzuführen, wenn die Zulassung in Spanien sichergestellt ist. Die Stilllegung kann grundsätzlich auch von der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in Spanien vorgenommen werden. Die Durchführung liegt jedoch in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf diese Amtshandlung besteht nicht.
Deshalb heißt es jetzt nur noch: Fahrzeug in Deutschland bei Versicherung und Ämtern abmelden.
Ist das geschafft, haben Sie den spanischen Behördendschungel überwunden. Jetzt fehlt nur noch eine neue www.autoversicherung-online.info Diese ist generell günstiger als in Deutschland, besonders für jüngere Fahrer und Personen die keinen Schadensfreiheitrabatt in Anspruch nehmen können. Zu beachten ist, dass sich hier die Tarife teilweise erheblich unterscheiden.
Ist Ihnen dieser ganze Aufwand zu viel, kann auch eine Agentur gestoria gegen Gebühr mit der Erledigung der Ummeldformalitäten beauftragt werden.
Anmerkung: An dieser Stelle möchten wir wieder darauf hinweissen, dass wir keinerlei Gewähr für die angegebenen Preise übernehmen können. Diese können ständig variieren. Bitte fragen Sie Ihren Gestor oder die jeweilige Behörde, nach den aktuellen Preisen !