Altbausanierung - Förderung vom Staat

Das valencianische Bauministerium bezuschusst bestimmte Formen der Restaurierung, die Höhe der Zuschüsse hängt jedoch von vielen Faktoren ab, und jeder Fall wird einzeln geprüft.
Faktoren sind zum Beispiel, in welchem Ort das Haus steht, ob es sich innerhalb oder außerhalb einer Altstadt befindet, auch die Einkünfte und das Alter des Antragsstellens spielen eine Rolle. So fallen etwa Zuschüsse für Objekte in Dénia höher aus als für solche in Almoradí.
Generell werden die Renovierung der Fassade, die Verbesserung der Bausubstanz sowie die Erhöhung der Wohnqualität vom Land mitfinanziert, wenn beispielsweise eine Heizung installiert oder feuchte Wände trocken gelegt werden.
Steht ein Haus oder eine Wohnung in einem Denkmalschutzgebiet (area de rehabilitación) beteiligt sich der Staat sogar mit bis zu 60 Prozent an den Kosten für eine Fassaden- oder Dachrestaurierung. Hier dürfen Renovierungen sogar komplett oder zum Teil untersagt werden. Allerdings haben bisher erst fünf Gemeinden in der Provinz Alicante ihre Altstadtkerne unter Denkmalschutz stellen lassen: Benissa, Alcoy, Cocentaina, Agost und Monforte del Cid. Für diese Gebiete gelten strengere Vorschriften als in anderen Gemeinden, die wenigstens als "centro histórico" ausgewiesen sind. Wieder andere genießen gar keinen besonderen Schutz, wie zum Beispiel der Altstadtkern Calpes.
Für die Denkmalschutzgebiete gibt es dicke Kataloge, in denen jedes Haus, jede Fassade dokumentiert ist; bei einer Renovierung muss das Haus danach nach diesen Vorlagen wieder hergerichtet werden. Die Kriterien für die Breite der möglichen Sanierungen sind seinerzeit von einer Architektenjury aufgestellt worden. Und jedes Bauprojekt aus einem Denkmalschutzgebiet muss in letzter Instanz vom valencianischen Kulturministerium abgesegnet werden.
Beratungen durch Architekten des Bauministeriums:
- Denia (für Marina Alta): montags, 9 bis 14 Uhr
- Altea (für Marina Baja): montags, 9 bis 14 Uhr
- Orihuela, Alcoy, Elche, Elda: täglich 9 bis 14 Uhr
(in erster Linie beraten hier Rathausangestellte, zeitweilig sind auch
Architekten vor Ort)
Kriterien der Zuteilung von Zuschüssen:
- Art der Restaurierungsarbeiten
- Ort und Charakteristik des Gebäudes
- Vorbedingungen des Antragsstellers, etwa Einkommen, Alter usw.
Maßnahmen, die als bezuschussfähig anerkannt werden:
Arbeiten an der Struktur des Hauses, die die Stabilität und Sicherheit garantieren. Außerdem Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionalität des Hauses; dazu zählen:
- Verbesserung des Zugangs (auch behindertengerecht)
- Hermetische und akustische Abdichtung
- Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchtigkeit
- Erneuerungen an Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und
Telekommunikationsinstallationen und Aufzüge (Mehrfamilienhäuser)
- Sicherheitsmaßnahmen zur Unfallvorbeugung
- Baumaßnahmen für Energiesparpotentiale
Standort und Charakteristik der bezuschussbaren Häuser:
- Häuser in Orten mit weniger als 2000 Einwohnern
- Häuser in „areas de rehabilitación”
(Benissa, Alcoy, Cocentaina, Agost und Monforte del Cid)
- Bei anderen Arbeiten wird von Fall zu Fall geprüft, wenn die Häuser älter als 15 Jahre sind
Bedingungen:
- Es muss die dauerhafte Wohnstätte des Antragsstellers sein.
- Die Einkünfte des Antragsstellers dürfen ein Jahreseinkommen von 34.000
Euro nicht übersteigen.
09/06/04 Julia Borck
IMP-Agentur S.L.
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